Zertifikatspflicht verabschiedet - Bundesrat will Unternehmen Auskunft über Impfstatus der Mitarbeitenden ermöglichen

Donnerstag, 09. September 2021
Zertifikatspflicht in Innenräumen sowie Test- und/oder Quarantänepflicht für in die Schweiz einreisende Personen: Der Bundesrat zieht die Zügel in der Corona-Krise erneut an. Wegen der drohenden Überlastung der Spitäler sei das alternativlos, argumentiert er.

Weiterhin sind in der Schweiz fast vier von fünf Intensivbetten belegt - ein Drittel mit Covid-Patienten. In den Kantonen Thurgau, Zug und Glarus gibt es derzeit keine freien Intensivbetten mehr. «Es wäre töricht, nicht darauf zu reagieren», sagte Gesundheitsminister Alain Berset vor den Medien in Bern. Es sei bereits September, und die Fallzahlen seien weiterhin hoch. «Im Hinblick auf Herbst und Winter würde niemand verstehen, wenn man die Überlastung des Gesundheitssystems in Kauf nähme.» Im Gegensatz zu vergangener Woche, als der Bundesrat wegen «fehlender Dringlichkeit» noch auf eine Ausweitung der Zertifikatspflicht verzichtete, sei dieser Schritt nun zwingend, wolle man die Schliessung von Betrieben verhindern, sagte Berset.

Zertifikat als Eintrittsticket

Konkret gilt ab dem kommenden Montag eine Zertifikatspflicht in Innenbereichen von (Hotel-)Bars und Restaurants, in Freizeit-, Sport- und Unterhaltungsbetrieben wie Theater, Kinos, Casinos, Schwimmbäder, Museen, Zoos sowie bei Veranstaltungen oder Aktivitäten von Sport- und Kulturvereinen im Innenbereich. Die Kantone oder die Hochschulen können zudem eine Zertifikatspflicht für den Studienbetrieb auf Bachelor- und Masterstufe vorschreiben.

Der Bundesrat will es auch Unternehmen ermöglichen, das Zertifikat bei ihren Arbeitnehmenden zu überprüfen, «wenn es dazu dient, angemessene Schutzmassnahmen festzulegen oder Testkonzepte umzusetzen». Falls ein Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmenden einen Test verlangt, muss er die Kosten dafür selber tragen. Eine eigentliche Zertifikatspflicht am Arbeitsplatz ist das aber laut Experten des Bundes nicht. Der Arbeitgeber könne mit dieser gesetzlichen Grundlage den Impfstatus abfragen, müsse aber nicht. Bei einer ungeimpften Person könne der Arbeitgeber beispielsweise bestimmen, dass eine Maske am Arbeitsplatz getragen werden muss.

Explizit ausgenommen von der ausgeweiteten Zertifikatspflicht sind aus Gründen des Grundrechtsschutzes religiöse Veranstaltungen sowie Anlässe zur politischen Meinungsbildung bis maximal fünfzig Personen. Auch in Parlamenten und an Gemeindeversammlungen gilt die Zertifikatspflicht nicht. Der Grund dafür sei, dass es um die Ausübung politischer Rechte gehe, sagte Berset.

«Rückkehr zu mehr Normalität»

Den Vorwurf, der Bundesrat führe mit der ausgeweiteten Zertifikatspflicht indirekt einen Impfzwang ein, wies der Bundesrat zurück. «Das Covid-Zertifikat steht allen offen - auch Personen, die sich testen lassen», sagte Bundespräsident Guy Parmelin. Die Massnahme sei «volkswirtschaftlich tragbarer als alle anderen Optionen». Parmelin erwähnte weitere Vorteile der ausgedehnten Zertifikatspflicht beispielsweise in Restaurants: Das Zertifikat gebe den Unternehmen mehr Freiheiten, weil die Maskenpflicht falle, keine Trennwände mehr nötig seien und keine Abstandsregeln mehr gälten. «Es ist eine Rückkehr zu mehr Normalität.»

Wer sich nicht an die neuen Regeln hält, kann mit hundert Franken gebüsst werden. Einrichtungen und Veranstaltungen, welche die Zertifikatspflicht nicht beachten, können auch geschlossen werden. Für die Kontrolle sind die Kantone zuständig. (sda)

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