Bis zu 18 statt nur 12 Monate Kurzarbeitsentschädigung

Donnerstag, 14. März 2024
Im Sommer soll der Bundesrat über einen Vorschlag zur Verlängerung der Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung von 12 auf 18 Monate entscheiden. Die mit wirtschaftlichen Problemen konfrontierten Unternehmen würden dadurch mehr Zeit haben, um sich an die Marktlage anzupassen.

Unternehmen können in der Regel während maximal 12 Monaten innerhalb von 2 Jahren Kurzarbeitsentschädigung geltend machen. Das Gesetz erteilt dem Bundesrat die Möglichkeit, bei einer höheren Anzahl von Kurzarbeit-Voranmeldungen als 6 Monate zuvor und bei Arbeitsmarktprognosen des Bunds, die für die folgenden 12 Monate keine Erholung erwarten lassen, die maximale Bezugsdauer um 6 Monate zu verlängern. Gemäss erster Prüfung des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF sind diese Bedingungen zurzeit erfüllt. Das WBF bereitet deswegen eine Verlängerung der Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung vor.

Vor allem energieintensive Branchen betroffen

Aufgrund des markanten Energiepreisanstieges zu Beginn des Ukrainekriegs mussten laut WBF insbesondere energieintensive Branchen auf Kurzarbeitsentschädigung zurückgreifen. Zwar sind in der Zwischenzeit die Energiepreise wieder gesunken. Die konjunkturelle Lage in diversen Branchen bleibe aber schwierig. Durch die Verlängerung der Höchstbezugsdauer auf 18 Monate würden betroffene Unternehmen mehr Zeit haben, um sich an die schwierige Ausgangslage anzupassen und allenfalls neue Absatzmärkte zu erschliessen.

Alle Anspruchsvoraussetzungen müssen erfüllt sein

Aufgrund der Vorbereitungsarbeiten wird der Bundesrat im Sommer über eine Verlängerung der Höchstbezugsdauer bei der Kurzarbeit entscheiden. Die übrigen Anspruchsvoraussetzungen für einen Bezug von Kurzarbeitsentschädigung gelten unverändert weiter. Nur wenn sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind, was in jedem Einzelfall geprüft wird, besteht ein Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung.

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