Covid-19-Gesetz bis Ende 2022 verlängert

Mittwoch, 15. Dezember 2021
Das Parlament hat die Beratung über Änderungen und Verlängerungen im Covid-19-Gesetz abgeschlossen. Es hat zahlreiche Artikel bis Ende 2022 verlängert und materielle Änderungen eingeführt.

Grund für die erneute Beratung des Covid-19-Gesetzes war, dass die meisten Bestimmungen Ende des Jahres auslaufen. Angesichts der epidemiologischen Lage beantragte der Bundesrat daher, die Bestimmungen zu verlängern.

Übernahme von Testkosten wohl ab Samstag

Im Rahmen der Beratung hat das Parlament auch materielle Änderungen angebracht. So hat es entschieden, dass der Bund die Kosten für Corona-Tests wieder weitgehend übernehmen muss. Der Bundesrat will diese Kostenübernahme möglichst rasch umsetzen und hat die entsprechende Verordnungsänderung in Konsultation gegeben,
Sofern die Räte am Mittwochnachmittag und am Donnerstag der Dringlichkeitsklausel zustimmen und das angepasste Covid-19-Gesetz am Freitag in der Schlussabstimmung annehmen, soll das neue Testkostensystem am Folgetag in Kraft gesetzt werden. Diese Abstimmungen dürften Formsache sein.

Der Bund muss dann die Kosten für Tests übernehmen, die zu einem Covid-Zertifikat führen. Bezahlt werden Antigen-Schnelltests und Speichel-PCR-Pooltests. Nicht bezahlt werden Einzel-PCR-Tests bei Personen, die keine Symptome haben.

Verlängerung zahlreicher Bestimmungen

Daneben hat das Parlament zahlreiche Bestimmungen im Gesetz verlängert. Bis Ende 2022 verlängert hat es die Hilfen für die Kultur, den Schutzschirm für überregionale Publikumsveranstaltungen, die gesetzliche Grundlage für die Kurzarbeits- und Arbeitslosenentschädigung sowie die Möglichkeit, dass der Bund die Kantone bei Härtefallmassnahmen unterstützen kann.

Gleiches gilt für die Erwerbsausfallentschädigung. Diese soll weiterhin auch bei einer Einschränkung - und nicht nur bei einem Unterbruch - der Erwerbstätigkeit ausgerichtet werden. Zudem werden die Corona-Hilfen für den Sport verlängert - allerdings nur bis zum Ende der laufenden Saison, also bis Ende Juni 2022.

Daneben werden die Artikel verlängert, die dem Bundesrat das Recht einräumen, Massnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu ergreifen. Dazu gehören verschiedene Einschränkungsmassnahmen Gesundheitsmassnahmen, Grenzschliessungen, die Versorgung mit medizinischen Gütern oder das Test- und Contact-Tracing-System. Andere Bestimmungen, wie etwa der Artikel über das Covid-Zertifikat, sind bereits bis Ende 2022 in Kraft. Diese Frist wird beibehalten.

 

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