Vaterschaftsurlaub mit deutlichem Mehr gutgeheissen
Die Schweizer Stimmbürgerinnen und -bürger haben die Vorlage für einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub am Sonntag mit einem deutlichen Mehr von 60.3% der Stimmen gutgeheissen.
Das Bundesamt bezog sich bei der Berechnung auf die Geburten von Januar bis März 2021 und die Daten der Auszahlungen bis Ende Mai 2022, wie die Online-Plattform des BSV (CHSS) erläutert. Hintergrund ist, dass Väter von Neugeborenen ein halbes Jahr Zeit haben, den Urlaub zu beziehen. Entsprechend können zwischen Geburt und Auszahlung mehrere Monate liegen. Aussagekräftige Werte erhalte man etwa erst 15 Monate nach der Geburt, schreibt CHSS.
Basierend auf dieser Berechnung geht das BSV davon aus, dass sich der Prozentsatz derjenigen Väter von Neugeborenen, die nach einer Geburt im ersten Quartal 2021 den Vaterschaftsurlaub bezogen haben, auf rund 70% beläuft. Bis Ende Juni 2021 waren für 36% der Geburten Entschädigungen ausbezahlt worden, bis Ende Mai 2022 für 69%.
Die Entschädigung für den Vaterschaftsurlaub beträgt 80% des Erwerbseinkommens vor der Geburt - höchstens aber 196 Franken pro Tag - und wird über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert. Das BSV schätzt, dass die EO für die Geburten im ganzen Jahr 2021 rund 65 300 Vaterschaftsentschädigungen im Umfang von 153 Mio. Franken ausbezahlen wird.
Die Statistik zeigt ausserdem, dass die Väter den zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub oft nicht am Stück beziehen. Sie haben die Möglichkeit, die Tage einzeln zu beziehen, was rund ein Drittel der Väter von im ersten Quartal 2021 Geborenen auch tat.
Das BSV weist aber darauf hin, dass nicht alle Väter eines Neugeborenen automatisch Anspruch auf eine Entschädigung haben. Zum einen muss der Vater natürlich einen Job haben und das Kind anerkennen. In einem Viertel der Fälle werde die Anerkennung aber erst sechs oder mehr Monate nach der Geburt unterzeichnet. Danach ist es aber zu spät für den Vaterschaftsurlaub, weil dieser nach sechs Monaten entfällt.
Das BSV schätzt, dass der Anteil der Geburten ohne Anspruch zwischen 5 und 15% liegen dürfte. Eine Bezugsquote von 100% werde daher nie erreicht werden können. Für genauere Aussagen müssten aber weitere Datengrundlagen geschaffen werden, die frühestens Ende 2023 verfügbar seien.
Ohnehin weist das BSV daraufhin, dass erst die kommenden Monate zeigen werden, wie stabil diese Werte für das erste Quartal 2021 seien. Im November 2022 werde es eine Hochrechnung zur Vaterschaftsentschädigung veröffentlichen. Definitive Werte für das Jahr 2021 seien voraussichtlich ab März 2023 verfügbar. (sda)
Die Schweizer Stimmbürgerinnen und -bürger haben die Vorlage für einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub am Sonntag mit einem deutlichen Mehr von 60.3% der Stimmen gutgeheissen.
Am 27. September 2020 hat das Volk dem Vaterschaftsurlaub zugestimmt. Am 1. Januar 2021 tritt die Gesetzesänderung in Kraft. Balmer-Etienne hat in einem Merkblatt zusammengestellt, wie Gesetz und Personalreglement in Einklang gebracht werden können.
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