Die Möglichkeit des Rentenbezugs bewahren
Zusammen mit der Reform der Ergänzungsleistungen wurde der Art. 47a BVG neu geschaffen. Er ermöglicht gekündigten Arbeitnehmern, in der beruflichen Vorsorge versichert zu bleiben.
82% der befragten Stellensuchenden geben an, insgesamt mit den Dienstleistungen des RAV zufrieden zu sein. Dieser Wert ist leicht höher als bei der Befragung 2017. Wiederum sehr gut bewertet wird der Anmeldeprozess, die Informationstätigkeit der RAV, die Freundlichkeit der RAV-Beratenden sowie die Fokussierung der Personalberatenden auf eine rasche Integration der Stellensuchenden. Vier von fünf Befragten geben zudem an, dass die besuchte arbeitsmarktliche Massnahme für ihre Stellensuche nützlich war.
Die Zufriedenheit mit den Dienstleistungen der ALK wird von 84% der Stellensuchenden als gesamthaft hoch eingestuft. Dieser Wert ist stabil geblieben. Die Regelmässigkeit der Zahlungen und die Freundlichkeit der Kassenmitarbeitenden werden als Stärke wahrgenommen.
Erfreulicherweise konnte auch die Zufriedenheit der Unternehmen mit den Leistungen der RAV und bezüglich der Meldung offener Stellen gesteigert werden. Demnach sind 8 von 10 dieser RAV-Kunden sehr oder ziemlich zufrieden. Positiv hat sich auch die Bereitschaft entwickelt, dem RAV offene Stellen zu melden, So sind über 60% der Arbeitgeber bereit, künftig alle oder einen Teil ihrer Stellen zu melden.
Im ersten Halbjahr 2021 haben die Firma Empiricon AG bei rund 50000 Stellensuchenden und das LINK Institut bei 6000 Unternehmen eine Befragung zur Zufriedenheit mit den Dienstleistungen der RAV und den ALK durchgeführt, teilt das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) mit.
Zusammen mit der Reform der Ergänzungsleistungen wurde der Art. 47a BVG neu geschaffen. Er ermöglicht gekündigten Arbeitnehmern, in der beruflichen Vorsorge versichert zu bleiben.
Damit der digitale Wandel funktioniert, ist mehr nötig als das Einführen technologischer Lösungen. Er bedingt einen «Digital Mindset» aller Beteiligten. Die öffentlich-rechtlichen Unternehmen, die mit der Durchführung der 1. Säule beauftragt sind, müssen Antworten darauf finden, was es braucht, um die Sozialversicherungen der 1. Säule zukunftsfähig zu machen.
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