Thurgauer wollte sich Ergänzungsleistungen erschleichen
Ein 68-jähriger Mann ist vom Thurgauer Obergericht wegen Betrugs verurteilt worden. Er verschwieg bei der Anmeldung von Ergänzungsleistungen einen Grossteil seines Vermögens.
Ein 68-jähriger Mann ist vom Thurgauer Obergericht wegen Betrugs verurteilt worden. Er verschwieg bei der Anmeldung von Ergänzungsleistungen einen Grossteil seines Vermögens.
Die Axa stellte einer teilinvaliden Frau auf den Zeitpunkt ihrer ordentlichen Pensionierung zu Unrecht Pflegeleistungen für eine Physiotherapie ein. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Auslegung der entsprechenden Gesetzesbestimmung hat keine altersmässige Befristung dieser Leistung bei Teilinvalidität ergeben.
Sozialhilfe darf bei fehlender Mitwirkung der betroffenen Person zur Abklärung ihrer finanziellen Verhältnisse nur mittels eines formellen, anfechtbaren Entscheids gestrichen werden. Wegen der einschneidenden Wirkung der Einstellung von Sozialhilfe darf dieser Schritt nicht formlos erfolgen, hat das Bundesgericht entschieden.
Das Versicherungsgericht Aargau hat der Sozialversicherung SVA Aargau einen Rüffel erteilt. Das Gericht hiess die Beschwerde einer Frau teilweise gut, der die SVA Aargau die Verbilligung der Krankenkassenprämie wegen eines angeblichen Konkubinats verweigerte.
Auch wenn sich eine Person bei der Klärung eines Anspruchs auf eine IV-Rente querstellt, darf ihr die Sozialhilfe nicht völlig gestrichen werden. Damit würde das Grundrecht auf Nothilfe verletzt. Dies hat das Bundesgericht entschieden.
Die niederländische Uber B.V. und die Rasier Operation B.V. müssen für das Jahr 2014 AHV-Beiträge für ihre Fahrer bezahlen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Es hat zwei Beschwerden der Ausgleichskasse des Kantons Zürich teilweise gutgeheissen.
Bei einer Vollzeitbeschäftigung bei derselben Arbeitgeberin ist eine ausnahmsweise Abgeltung des Ferienlohnanspruchs aufgrund monatlicher Schwankungen des geschuldeten Lohnes ausgeschlossen. Das hat das Bundesgericht entschieden.
Die Invalidenversicherung (IV) muss einem unbegleiteten minderjährigen Asylbewerber die Berufsausbildung nicht bezahlen. Das Bundesgericht hat die entsprechende Beschwerde abgewiesen. Die gesetzlichen Anforderungen seien nicht erfüllt und ein Verstoss gegen die Menschenrechte nicht gegeben.
Eine Shiatsu-Therapeutin hat aufgrund der wegen der Corona-Pandemie verordneten Homeoffice-Pflicht Anspruch auf Covid-Erwerbsausfall. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Waadtländer AHV-Kasse abgewiesen.
Der Entzug der Niederlassungsbewilligung wegen des Bezugs von Ergänzungsleistungen zur AHV-Rente ist nicht zulässig. Das hat das Bundesgericht im Fall eines Spaniers im Kanton Appenzell Ausserrhoden entschieden.
Ein Sozialhilfebezüger darf von der Wohngemeinde nicht verpflichtet werden, sein BVG-Guthaben vor dem AHV-Alter zu beziehen. Dies hat das St. Galler Verwaltungsgericht in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil festgestellt. Die Fachstelle für Sozialhilferecht schreibt von einem wegweisenden Entscheid.
Die ab Mitte September 2020 bis 30. Juni 2021 geltenden Versionen der «Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall» verstossen gegen den Grundsatz der Rechtsgleichheit. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Nun muss eine Tessiner Ausgleichskasse das Taggeld einer Frau teilweise neu berechnen.
Eine in der Westschweiz tätige Reiseagentur muss rund 390000 Franken an Kurzarbeitsentschädigung aus dem Jahr 2020 an die Arbeitslosenkasse zurückzahlen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Firma hatte die geleisteten Arbeitszeiten nicht ausreichend erfasst.
Die Schweiz verstösst mit ihrer Gesetzgebung zur Witwerrente gegen das Diskriminierungsverbot in Verbindung mit dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Dies hat die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg entschieden.
In seinem Urteil vom 17. November 2021 hat das Bundesgericht festgehalten, dass bei der Bemessung der Kurzarbeitsentschädigung im summarischen Abrechnungsverfahren für Mitarbeitende im Monatslohn ein Ferien- und Feiertagsanteil einzuberechnen sei. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat die entsprechenden Grundlagen geschaffen, damit die Arbeitslosenkassen die Kurzarbeitsentschädigung ab Januar 2022 urteilskonform abwickeln können.
Zwischen Uber und seinen Fahrern besteht ein Anstellungsverhältnis: Zu diesem Schluss gelangt das Zürcher Sozialversicherungsgericht in mehreren Urteilen. Das Unternehmen müsste damit auch Sozialversicherungsbeiträge - etwa für AHV und Unfallversicherung - abliefern. Uber gelangt nun ans Bundesgericht.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Wallisers gegen die Kürzung der Unfallversicherungsleistungen durch die Suva gutgeheissen. Der Mann war von hinten angegriffen worden, was die Versicherung als Beteiligung an einem Raufhandel taxierte.
vps.epas | Postfach | CH-6002 Luzern | Tel. +41 41 317 07 07 | info@vps.epas.ch