Drittstaatsangehörige mit Hochschulabschluss können in der Schweiz arbeiten
Im Interesse des Wirtschaftsstandorts Schweiz will der Bundesrat künftig Drittstaatenangehörige mit Hochschulabschluss aus Bereichen mit ausgewiesenem Fachkräftemangel in der Schweiz arbeiten lassen. In diesem Sinne hat er eine Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) beschlossen.