Thurgau prüft nachträglich erneut Corona-Härtefallgelder – Rückforderung von einer halben Million

Dienstag, 12. April 2022
Im Thurgau werden aktuell die wegen der Corona-Pandemie ausbezahlten Härtefallgelder überprüft. Bislang stellte das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) in 16 Fällen Falschangaben fest. Der Kanton wird rund eine halbe Million Franken von den betroffenen Firmen zurückfordern.

AWA-Amtsleiter Daniel Wessner bringt es auf den Punkt: «Mit einem gewissen Missbrauch mussten wir rechnen.» Angesichts der für viele Unternehmen prekären finanziellen Lage sei es auch im Kanton Thurgau darum gegangen, die Härtefallzahlungen möglichst effizient zu leisten. «In erster Linie galt es, für schnelle Liquidität bei betroffenen Unternehmen zu sorgen», so Wessner.

Mit dem Abschluss des ersten Härtefallprogramms startete das AWA gemeinsam mit einem Wirtschaftsprüfer umgehend die systematischen Nachkontrollen. Vorgesehen ist die Überprüfung von rund 25% der bewilligten 748 Gesuche, wie der Kanton am Montag mitteilte. Konkret betrifft es 189 Fälle. Bis vergangene Woche wurden 85 Nachkontrollen abgeschlossen. Die Überprüfung von weiteren 104 auserwählten Dossiers ist gegenwärtig im Gange.

Differenzen festgestellt

In 16 Fällen mit einer Gesamtsumme 1.2 Mio. Franken wurden Differenzen festgestellt. Die Korrektur der Falschangaben (Umsätze, Fixkosten oder Zulassungskriterien) führte zu einer Anpassung der ursprünglichen Härtefallbemessung.

Über die Hälfte der Gesuche stammt nach Angaben des Amtsleiters aus der Gastronomie. Der Kanton wird in der Folge Härtefallgelder in der Höhe von insgesamt 437 000 Franken zurückfordern und nötigenfalls den Rechtsweg beschreiten, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Offen ist gegenwärtig, ob es in einzelnen Fällen zu Strafanzeigen wegen Urkundenfälschung oder Betrug kommen wird. Hinzu kämen allfällige Steuerdelikte, so Wessner. In vier Fällen mit einer Gesamtsumme 228 000 Franken erfolgte eine Meldung an Drittämter. Dabei könne es sich etwa um inkorrekte Handelsregistereinträge, Auffälligkeiten bei der Deklaration der Mehrwertsteuer oder der Sozialversicherungsbeiträge handeln.

Neuanträge erfüllen Anforderungen nicht

Im April 2022 haben Unternehmen, die während der Wintermonate weiterhin wirtschaftlich unter den Corona-Massnahmen litten, die Möglichkeit, im Rahmen des zweiten Härtefallprogramms erneut um Unterstützung anzufragen.

In den ersten fünf Tagen des Monats registrierte der Kanton Thurgau bereits 70 Anträge. Bei rund 10% dieser Gesuche handle es sich um Neuanträge von Firmen, die nicht am ersten Härtefallprogramm teilgenommen haben. «Allerdings erfüllen die meisten dieser Neuanträge die Anforderung bezüglich einer unmittelbaren Betroffenheit nicht», schreibt der Kanton weiter. (sda)

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