BVG

Allianz Suisse passt Umwandlungssätze in der Vollversicherung an

Donnerstag, 01. April 2021
Der gesetzlich festgelegte BVG-Umwandlungssatz von 6.8 % berücksichtige weder die gestiegene Lebenserwartung noch das rekordtiefe Zinsniveau und führe deshalb jährlich zu einer schweizweiten Umverteilung von Aktiven zu Rentnern in Milliardenhöhe. Damit die finanzielle Stabilität und die Gerechtigkeit innerhalb der unterschiedlichen Generationen nachhaltig sichergestellt werden könne, sei eine rasche und deutliche Senkung des BVG-Umwandlungssatzes dringend nötig.

Mit dieser Argumentation kündigte erst kürzlich Swiss Life die Anpassung der Umwandlungssätze in der Vollversicherung an; jetzt zieht Allianz Suisse ebenfalls ab 01. Januar 2022 nach.

Es sei zu hoffen, dass mit der geplanten BVG-Reform eine Senkung des BVG-Umwandlungssatzes erreicht werden könne, auch wenn die darin geplante Senkung auf 6.0 % die Problematik der Umverteilung nicht vollständig beheben, sondern lediglich abschwächen werde, heisst es in der Medienmitteilung der Allianz Suisse.

Die reglementarischen Umwandlungssätze in der Vollversicherung werden bei der Allianz ab 01.01.2022 in drei Schritten gesenkt. Die gesetzlich verankerten BVG-Mindestleistungen bleiben garantiert.

*BVG-Mindestleistungen sind garantiert

**vorbehältlich Genehmigung durch FINMA

Jahr UWS für das minimale BVG-Altersguthaben* (Männer und Frauen) UWS für das überobligatorische Altersguthaben Männer UWS für das überobligatorische Altersguthabe Frauen
2022 6.600% 4.654% 4.607%
2023 6.400%** 4.492%** 4.446%**
2024 6.200%** 4.332%** 4.287%**
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