Bund verlängert Taggeldbezugsdauer für Arbeitslose

Donnerstag, 28. Januar 2021
Der Bund soll auch 2021 die Kosten der Arbeitslosenversicherung für die Kurzarbeitsentschädigungen übernehmen und die Taggeldbezugsdauer für arbeitslose Personen soll verlängert werden. Zudem hat der Bundesrat entschieden, die Härtefallhilfe um weitere 2.5 Mrd. Franken aufzustocken. Die dazu notwendige Gesetzesanpassung soll in der Frühjahrssession 2021 dem Parlament vorgelegt werden. Die Neuauflage der Covid-Solidarbürgschaften soll weiter vorbereitet werden, damit sie bei einer Verschlechterung des Kreditmarkts rasch aktiviert werden könnte.

Die behördlichen Massnahmen gegen die weitere Ausbreitung von Covid-19 beeinträchtigen die Chancen arbeitsloser Personen auf dem Stellenmarkt. Entsprechend hat der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) damit beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) im Covid-19-Gesetz die Grundlage für eine Verlängerung der Taggeldbezugsdauer für Arbeitslose um 3 Monate vorzuschlagen, damit diese aufgrund der für sie aktuell schwierigen Lage auf dem Schweizer Arbeitsmarkt nicht benachteiligt werden.

Zudem schlägt der Bundesrat vor, dass der Bund wie bereits 2020 die Kosten der Arbeitslosenversicherung (ALV) für die 2021 ausbezahlten Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) übernimmt, und zwar unabhängig vom Erreichen der Schuldenobergrenze durch den ALV-Fonds. Die Kosten für den Bundeshaushalt werden auf rund 6 Milliarden geschätzt.

Härtefallprogramm wird auf 5 Milliarden aufgestockt

Derzeit sind für die Härtefallmassnahmen von Bund und Kantonen insgesamt 2.5 Mrd. Franken vorgesehen. Damit können grundsätzlich solide Unternehmen, die aufgrund von Covid-19 unverschuldet in Not geraten, von den Kantonen unterstützt werden. Die Hilfe soll sich grundsätzlich an den ungedeckten Fixkosten orientieren.

Hochrechnungen zeigen, dass der Bedarf je nach Leistungen der Kantone die im Gesetz verankerten 2.5 Milliarden übersteigen wird, falls alle betroffenen Unternehmen Hilfe in Anspruch nehmen oder falls die gesundheitspolizeilichen Massnahmen weiter verlängert werden. Um die kantonalen Härtefallprogramme weiter zu stärken, hat der Bundesrat deshalb entschieden, dem Parlament eine Aufstockung des Gesamtbetrags von Bund und Kantonen um weitere 2.5 Mrd. Franken auf insgesamt 5 Milliarden zu beantragen.

Neuauflage von Covid-19-Krediten für die Abfederung einer allfälligen dritten Welle

Zum jetzigen Zeitpunkt hat die konsequente und rasche Umsetzung des Härtefallprogramms aus Sicht des Bundesrats die höchste Priorität. Es ist aktuell das beste Instrument für eine gezielte Abfederung der negativen wirtschaftlichen Folgen von Covid-19. Die Härtefallgelder der Kantone sind schneller verfügbar als neue Covid-Kredite. Zudem fordern die besonders betroffenen Unternehmen grösstenteils keine Kredite, sondern à-fonds-perdu-Beiträge. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass eine Aufstockung der Härtefallhilfen die geeignetere Lösung darstellt als eine Neuauflage des Covid-19-Kreditprogramms.

Im Sinne einer Eventualplanung für eine Verschlechterung des Kreditmarkts bereitet der Bundesrat aber vorsorglich und zusammen mit den Banken eine Neuauflage eines Covid-Solidarbürgschaftssystems vor. Im Fokus würden dabei kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stehen, die in der ersten Welle keinen Covid-Kredit erhalten haben. Neben einer entsprechenden Verordnung des Bundesrats wäre ein neuer Verpflichtungskredit notwendig. (Bundesrat/gg)

Artikel teilen


Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.

Folgen sie uns auf