Bundesrat will Parlamentsarbeit im Mutterschaftsurlaub ermöglichen

Mittwoch, 24. Mai 2023
Parlamentarierinnen sollen ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung nicht mehr verlieren, wenn sie an Kommissions- und Ratssitzungen teilnehmen. Der Bundesrat unterstützt dieses Anliegen aus dem Parlament.

Heute verlieren frischgebackene Mütter ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung, wenn sie trotz Mutterschaftsurlaub an Rats- und Kommissionssitzungen teilnehmen. Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerats schlägt, um dies zu ändern, eine Ausnahmeregelung im Erwerbsersatzgesetz (EOG) vor.

Sozialversicherungsrecht soll Mütter nicht von Parlamentsarbeit abhalten

Demnach soll der Anspruch auf die von der Erwerbsersatzordnung (EO) bezahlte Mutterschaftsentschädigung nicht mehr vorzeitig enden, wenn eine Frau im Mutterschaftsurlaub als Ratsmitglied an Ratssitzungen von Parlamenten auf Bundes-, Kantons- oder Gemeindeebene teilnimmt. Gelten soll dies, sofern keine Stellvertretung vorgesehen ist. Die aktuelle Regelung sei für Mütter mit Mandaten in einer Legislative nicht zweckmässig, schrieb der Bundesrat in seiner befürwortenden Stellungnahme. Eine sozialversicherungsrechtliche Regelung solle nicht dazu führen, dass sich junge Frauen von der Mitarbeit in einem Parlament abhalten liessen.

Sitzungsteilnahme dennoch freiwillig

Frauen sollten sich zudem nicht sorgen müssen, dass wegen ihrer Abwesenheit die Stärkeverhältnisse im Rat aus dem Gleichgewicht kämen. Mütter sollten deshalb trotz Mutterschaftsurlaub im Parlament mitreden oder sich vertreten lassen können. Der Bundesrat pocht aber auf Freiwilligkeit: Es dürfe auf die jungen Frauen kein Druck ausgeübt werden, in den ersten Wochen nach der Geburt ihres Kindes an Sitzungen teilzunehmen. Die finanziellen Auswirkungen der Ausnahmeregelung auf die EO dürfte in seinen Augen marginal sein. 

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