BVG-Reform: Nationalratskommission auf dem Weg zum Kompromiss

Freitag, 03. Februar 2023
Für die Reform der beruflichen Vorsorge zeichnet sich ein Kompromiss ab. Die Mehrheit der zuständigen Nationalratskommission will beim Ausgleich für den tieferen Umwandlungssatz dem Konzept des Ständerats folgen.

Diese Lösung sei zielgerichtet, hiess es in der Mitteilung der Parlamentsdienste. Die Hälfte der Versicherten würde von einem Zuschlag profitieren. Hingegen würden Personen mit hohen Renten nicht zusätzlich unterstützt.

Zuschlag für die Hälfte der Übergangsgeneration

Der Ständerat will die Senkung des Umwandlungssatzes zur Berechnung der Renten für 15 Jahrgänge ausgleichen, mit einem Zuschlag auf der Rente der beruflichen Vorsorge. So hat er es im Dezember im Zug der BVG-Reform beschlossen. Rund 50% der Angehörigen dieser Generationen sollen davon profitieren. Beim zuvor vom Nationalrat beschlossenen Modell hätten schätzungsweise 35 bis 40% der Versicherten den Zuschlag erhalten. Eine Minderheit in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) wollte bei diesem Modell bleiben, unterlag aber mit 11 gegen 14 Stimmen.

Noch keine Einigung zum Koordinationsabzug

Eine weitere Minderheit wollte zum vom Bundesrat mitgetragenen Kompromiss der Sozialpartner zurückkehren. Ihr Antrag wurde mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt. In anderen Punkten gibt es aber noch Uneinigkeiten. Eine gewichtige Differenz zwischen Nationalratskommission und Ständerat besteht bei der Höhe und Ausgestaltung des Koordinationsabzugs.

Der Nationalrat wird in der Frühjahrssession voraussichtlich ein weiteres Mal über die BVG-Reform beraten. Ein Referendum gegen die BVG-Reform haben die Gewerkschaften bereits angekündigt.

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