BVG-Reform: Räte einigen sich auf Rentenzuschlag für 15 Jahrgänge

Dienstag, 28. Februar 2023
Nach der Senkung des Umwandlungssatzes sollen 15 Jahrgänge der Übergangsgeneration lebenslang einen Rentenzuschlag auf der beruflichen Vorsorge erhalten. Rund die Hälfte dieser Generation soll davon profitieren. Der Nationalrat ist dem Ständerat gefolgt.

Die Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsjahrgänge sind der umstrittenste Teil der Reform der 2. Säule. Weil die Senkung des Umwandlungssatzes von 6.8 auf 6% vor allem bei jenen Personen, die bald pensioniert werden, zu tieferen Renten führt, soll diesen ein Zuschlag bezahlt werden.

Kein Zuschlag auf hohe Renten

Der Bundesrat schlug einen Zuschlag während 15 Jahren nach Umsetzung der Reform von gestaffelt 100 bis 200 Franken pro Monat vor. Der Nationalrat folgte nun aber dem Konzept des Ständerats. Wer zum Zeitpunkt der Pensionierung über ein Altersguthaben von 215100 Franken oder weniger verfügt, soll Anrecht auf den vollen Zuschlag haben. Für Altersguthaben zwischen 215100 und 430200 Franken soll es einen degressiven Zuschlag geben. Wer mehr Guthaben hat, erhält keine Kompensation. Somit soll rund die Hälfte der Versicherten von einem Zuschlag profitieren. Diese Lösung ist in den Augen einer bürgerlichen Mehrheit zielgerichtet und eine mehrheitsfähige Kompromisslösung, wie verschiedentlich zu hören war. Ursprünglich sah der Nationalrat ein Modell vor, von dem schätzungsweise 35 bis 40% der Übergangsgeneration profitiert hätten.

Annäherung auch beim Koordinationsabzug

Auch in der Frage, auf welchem Teil des Lohns künftig Pensionskassenbeiträge bezahlt werden müssen, sind sich die Räte näher gekommen. Neu soll kein fixer Koordinationsabzug mehr gelten. Stattdessen sollen immer 80% des jeweiligen Lohns versichert sein. Die neue Lösung soll nach Ansicht der Mehrheit die geringer verdienenden Teilzeitarbeitenden - das sind oft Frauen - besserstellen. Eine Differenz besteht noch in den Details: Der Ständerat will einen proportionalen Abzug von 15%, der Nationalrat von 20%.

Verbleibende Differenz bei der Eintrittsschwelle

Weil weiterhin Differenzen bestehen, geht die Vorlage zurück an den Ständerat. Dabei geht es unter anderem um die sogenannte Eintrittsschwelle. Sie sagt, für wen überhaupt eine Pensionskasse geführt werden muss. Derzeit liegt sie bei einem Jahreslohn von 22050 Franken. Der Nationalrat möchte daran festhalten, der Ständerat will diese Schwelle auf rund 17000 Franken senken.

Sozialpartnerkompromiss chancenlos

Die Ratslinke wollte zum ursprünglichen, vom Bundesrat unterstützten Sozialpartnerkompromiss zurückkehren - war damit aber erfolglos. Sozialminister Alain Berset gab zu bedenken, dass während der AHV-Abstimmung im vergangene Jahr verschiedene Versprechen abgegeben worden seien. Mit der nun gewählten Lösung erhalte die Hälfte der Betroffenen keine Kompensation. (sda)

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