Coronavirus: Bundesrat sieht keinen Anpassungsbedarf in den Sozialversicherungen

Montag, 30. Mai 2022
Der Bundesrat will keine Änderungen am System von AHV, IV und Erwerbsersatz-Ordnung (EO) aufgrund der Erfahrungen zu Beginn der Corona-Pandemie. Die anfänglichen Probleme bei der Einführung des Corona-Erwerbsersatzes für Selbständigerwerbende im Frühling 2020 lassen aus seiner Sicht keine Rückschlüsse auf den Normalbetrieb zu.

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats hatte im Februar eine insgesamt positive Bilanz zum Corona-Erwerbsersatz in den ersten Krisenmonaten gezogen. Zugleich vertrat sie jedoch die Ansicht, die Covid-Krise habe allgemeine Probleme offenbar werden lassen. Die GPK ortete insbesondere Verbesserungspotential, was die Kommunikation zwischen den involvierten Bundesämtern angeht. Sie bat den Bundesrat, in diesem Bereich Massnahmen zu prüfen. Vertieft nachgehen sollte die Landesregierung zudem der Frage, ob die Aufsicht über die Ausgleichskassen verbessert und die Harmonisierung der Daten sowie die Digitalisierung weiter vorangetrieben werden muss. Schliesslich sollte der Bundesrat prüfen, ob Selbständigerwerbende generell besser abgesichert werden müssen.

Bunderat will keine Anpassungen machen

Der Bundesrat sieht in keinem der drei Bereiche Handlungsbedarf, wie aus der Stellungnahme hervorgeht. Er verweist insbesondere darauf, dass im Parlament bereits eine Vorlage zur Modernisierung der Aufsicht über AHV, IV und EO hängig sei. Der Nationalrat hatte sich in der Frühjahrssession mit der Sache befasst, der Ständerat wird dies in der Sommersession tun.

Der im Frühjahr 2020 eingeführte Corona-Erwerbsersatz baut auf dem schon vor der Pandemie bestehenden System der EO auf. Primäres Ziel bei seiner Einführung war, Selbständige zu unterstützen, die aufgrund der Pandemie und der Massnahmen dagegen nicht mehr oder nur noch in eingeschränktem Masse arbeiten konnten. (sda)

Mitteilung des Bundesrats

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