Finanzkontrolle mahnt Entlassungsverzicht bei Kurzarbeit an

Dienstag, 01. September 2020
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) sieht in ihrem dritten Zwischenbericht zu den Hilfen für die Bewältigung der Covid-19-Pandemie keine grösseren Missbräuche. Bei der Kurzarbeitsentschädigung mahnt sie aber an, dass diese eigentlich Entlassungen verhindern sollte. Noch vor ein paar Wochen war vom Bundesrat noch die Befürchtung Tausender von Missbrauchsfällen zu vernehmen.

Was vor ein paar Tagen noch dramatisch tönte, bezifferte die EFK in ihrem Bericht vom 2. September etwas zurückhaltender: So gingen Kurzarbeitsentschädigungen an 100 Firmen, die bereits vor der Krise eingestellt wurden. Zusätzlich fand die EFK ein Dutzend vor Ende Juli liquidierte Firmen.

Insgesamt registrierte die EFK 134 Meldungen über möglichen Missbrauch bei der Kurzarbeit. Davon erhielten 92 Firmen über 40 Millionen Franken. 125 weitere Hinweise gingen beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) ein. Fast alle Fälle betrafen falsch gemeldete Beschäftigungsgrade.

Dass die Kurzarbeitsentschädigung drohende Entlassungen verhindern soll, sollte auch auf Firmen angewendet werden, die während der Pandemie Leute entliessen, mahnt die EFK. Das Volumen der Kurzarbeitsentschädigungen erreichte Mitte Juli fast 5 Milliarden Franken.

Auffälligkeiten und damit Hinweise auf ungerechtfertigten Leistungsbezug nahmen zwar zu. Sie sind aber weiterhin kein Massenphänomen, bilanziert die EFK im Gesamtüberblick.

Kredit-Erschleichungen

Bei den Überbrückungskrediten für Unternehmen waren Ende Juli über 134'000 Kredite von rund 16.5 Milliarden Franken verteilt. Davon überstiegen gerade einmal 989 den Betrag von einer halben Million Franken. Die Zahl potenzieller Verordnungsverstösse verdoppelte sich auf 859 seit dem letzten EFK-Bericht von Ende Juni. Treiber sind dabei nicht zulässige Dividendenzahlungen.

Der Abgleich mit dem Handelsregister ergab, dass sich 105 Unternehmen Kredite erschleichen wollten, die Ende Juni bereits Konkurs angemeldet hatten. Weitere Verdachtsmomente betrafen inaktive Firmen oder hohe Dividendenzahlungen kurz vor Kreditaufnahme.

Kaum Missbrauch bei Erwerbsersatz

Beim Erwerbsersatz für selbständig Erwerbende stellte die EFK kaum Missbrauch fest. Von 403'000 Datensätzen wurden dem Bundesamt für Sozialversicherung rund 200 zur Abklärung zugeleitet.

Bisher wurden 172'000 Fälle bearbeitet. Die ausbezahlten Entschädigungen beliefen sich auf knapp 1.1 Milliarden Franken. Davon entfällt fast eine Milliarde auf Betriebsschliessungen oder Härtefälle.

Im Sport ist die Anzahl der Anträge in den letzten beiden Monaten stark gestiegen. Von den 213 Anträgen standen noch 95 vor dem Entscheid. Bis Ende Juli flossen 2.1 Millionen Franken nicht rückzahlbare Zuschüsse und 9.3 Millionen Franken Darlehen. Anträge über 9 Millionen Franken wurden abgelehnt oder gekürzt. (sda/he)

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