Höhere Steuerabzüge für Krankenkassenprämien im Kanton Zürich

Dienstag, 29. November 2022
Zürcherinnen und Zürcher können künftig in der Steuererklärung höhere Abzüge für bezahlte Krankenkassenprämien geltend machen. Die Stimmberechtigten haben sowohl einer Volksinitiative der SVP mit dieser Forderung als auch einem Gegenvorschlag dazu zugestimmt. In der Stichfrage erzielte der Gegenvorschlag eine hauchdünne Mehrheit.

Der Gegenvorschlag zur «Gerechtigkeitsinitiative» der SVP wurde mit 148709 Ja-Stimmen zu 121480 Nein-Stimmen angenommen. Der Ja-Anteil betrug somit 55%. Der Gegenvorschlag sieht eine moderate Erhöhung der Steuerabzüge für Krankenkassenprämien vor. Die Initiative wollte die Abzüge deutlich stärker erhöhen. Sie wurde mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 51.1% ebenfalls angenommen. Entschieden wurde die Abstimmung mit einer hauchdünnen Mehrheit von 703 Stimmen zugunsten des Gegenvorschlags in der Stichfrage. Der Gegenvorschlag erhielt somit 50.1% der Stimmen.

Künftig 2900 statt 2600 Franken abziehen

Mit der Annahme des Gegenvorschlags können Steuerpflichtige im Kanton Zürich für die Krankenkassenprämien künftig 2900 Franken (bisher: 2600 Franken) von ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Der Abzug für die Krankenkassenprämien von Kindern bleibt unverändert bei 1300 Franken. Bei Kanton und Gemeinden wird das zu je rund 45 Mio. Franken weniger Steuereinnahmen jährlich führen.

Die Initiative der SVP wollte den Abzug von 2600 Franken auf 3600 Franken erhöhen. Zudem hätte der Kinderabzug von 1300 auf 1500 Franken erhöht werden sollen. Die Steuerausfälle bei Kanton und Gemeinden hätten sich auf schätzungsweise je rund 150 Mio. Franken belaufen. (sda)

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