Kanton Zürich zahlt während Vaterschaftsurlaub vollen Lohn

Donnerstag, 08. April 2021
Wer Vater wird, hat Anspruch auf zwei Wochen Urlaub: Der Kanton Zürich zahlt seinen Angestellten dabei den vollen Lohn aus - er geht damit über die eidgenössischen Vorgaben hinaus.

Am 27. September 2020 hatte sich das Schweizer Stimmvolk für die Einführung eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs ausgesprochen. Der Zürcher Regierungsrat hat nun festgelegt, wie er diesen für seine Angestellten umsetzen will. Bislang hat der Kanton Vätern bereits fünf voll bezahlte Freitage gewährt. Nun wird er ihnen auch für die zweite Vaterschaftswoche den vollen Lohn auszahlen.

Dies ist mehr, als im Obligationenrecht verankert ist. Gemäss diesem besteht während des landesweit neu eingeführten Vaterschaftsurlaubs lediglich ein Anspruch gemäss Erwerbsersatzordnung. Diese sieht eine Entschädigung von 80% des durchschnittlichen Bruttoeinkommens und höchstens 196 Franken pro Tag vor.

Die bessere kantonale Regelung hatte in der Vernehmlassung fast ausnahmslos positive Rückmeldungen ausgelöst, wie der Regierungsrat festhält.

Auf das Kantonsbudget soll der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub nur minime Auswirkungen haben. Die Lohnkosten werden gemäss Regierungsrat insgesamt nicht ansteigen. Der Kanton wird seinen Angestellten, die Väter werden, zwar neu Lohn für zehn statt für fünf Arbeitstage ausrichten. Mit der Einführung der Vaterschaftsentschädigung auf nationaler Ebene kann er aber neu auch Taggelder der Erwerbsersatzordnung für zwei Wochen beantragen.

Der Regierungsrat hat die Vollzugsverordnung zum Personalgesetz, die Lehrpersonalverordnung sowie die Mittel- und Berufsschullehrervollzugsverordnung angepasst. Die Änderungen treten rückwirkend auf den 1. Januar 2021 in Kraft. (sda/he)

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