Kurzarbeitsentschädigung: Frist für Gesuche für Nachzahlung verlängert

Montag, 03. Oktober 2022
Unternehmen, die in den Jahren 2020 und 2021 Kurzarbeitsentschädigung im summarischen Verfahren abgerechnet haben, können neu bis am 31. Dezember 2022 ein Gesuch um Überprüfung ihrer Ansprüche stellen.

Aufgrund des Bundesratsentscheids vom 11. März 2022 können Unternehmen, die in den Jahren 2020 und 2021 im summarischen Verfahren Kurzarbeitsentschädigung (KAE) abgerechnet haben, ein Gesuch um Überprüfung ihrer KAE-Ansprüche stellen. Sie können für diesen Zeitraum für Mitarbeitende im Monatslohn einen Ferien- und Feiertagsanteil geltend machen. Entsprechende Gesuche können neu bis am 31. Dezember 2022 via eService auf dem Portal arbeit.swiss eingereicht werden.

Mit der Verschiebung der Eingabefrist für Gesuche vom 31. Oktober 2022 auf den 31. Dezember 2022 gewährt das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) den Betrieben mehr Zeit zur Geltendmachung der Nachforderung von Ferien- und Feiertagsentschädigungen. Sämtliche weiteren Informationen stehen auf der KAE-Unterseite «Nachzahlung» auf dem Portal arbeit.swiss zur Verfügung.

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