Vaterschaftsurlaub ergänzt bisherige freie Tage

Donnerstag, 29. April 2021
Seit dem 1. Januar 2021 ist der gesetzliche Vaterschaftsurlaub in Kraft. Ein neues Rechtsgutachten stützt die Forderung der Verbände, dass bestehende gesamtarbeitsvertragliche Lösungen in vielen Fällen zum gesetzlichen Vaterschaftsurlaub dazu gezählt werden.

Bereits vor der Einführung des Vaterschaftsurlaubs enthielten verschiedene Gesamtarbeitsverträge (GAV) Bestimmungen zum Vaterschaftsurlaub. Ein neues Rechtsgutachten von Prof. Thomas Geiser schafft nun laut Travailsuisse Klarheit zum Verhältnis zwischen dem gesetzlichen Vaterschaftsurlaub und diesen bestehenden Lösungen. In vielen Fällen – allen voran in gewerblichen Branchen – müssen demnach die bestehenden Lösungen zum neuen gesetzlichen Vaterschaftsurlaub dazu gezählt werden. Die Verbände Travailsuisse, Syna, Transfair und OCST werden sich in kommenden Verhandlungen auf dieses Rechtsgutachten berufen und entsprechende Forderungen stellen. Für Mathias Regotz, Leiter Interessens- und Vertragspolitik Syna, stellt sich die Frage, ob die Arbeitgebenden das Rechtsgutachten akzeptieren werden oder ob die jungen Väter gezwungen werden, ihr Recht einzuklagen. Adrian Wüthrich, Präsident Travailsuisse, stellt zudem klar, dass der Vaterschaftsurlaub für die Väter freiwillig ist. Er ruft die Väter aber dazu auf, von ihrem Recht Gebrauch zu machen und den Urlaub zu beziehen. Zudem stellt er klar, dass der Entscheid über den Zeitpunkt des Bezugs allein bei den Vätern liegt – die Arbeitgebenden dürfen diesbezüglich keine Einschränkungen machen.

Das Rechtsgutachten stellt zudem klar, dass die bereits bestehenden «üblichen freien Stunden und Tage» (Art. 329 Abs. 3 OR) wie etwa der Tag der Geburt zu den zwei Wochen Vaterschaftsurlaub addiert werden.

Die Arbeitnehmervertreter geben sich aber nicht nur kämpferisch, sondern erwähnen auch positive Beispiele von fortschrittlichen Arbeitgebenden. Die Post gewährt ihren Angestellten seit dem 1. Januar vier Wochen Vaterschaftsurlaub; ebenso das Chemie-Unternehmen BASF und dies sogar bei 100% Lohn.

Gesetzliche Lücken schliessen, Rechtsdurchsetzung verbessern

Die gesetzliche Regelung für den Vaterschaftsurlaub betrifft nur privatrechtlich angestellte Arbeitnehmende. Die Verbände von Travailsuisse fordern, dass zukünftig auch alle Arbeitnehmenden in öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen mindestens zwei Wochen Vaterschaftsurlaub erhalten. Zudem braucht es für die Rechtsdurchsetzung unbedingt einen besseren Schutz vor Kündigung, wie beim Mutterschaftsurlaub. Die Verbände setzen sich dafür ein, dass die Pandemie nicht als Vorwand dient für Rückschritte bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und der Gleichstellung. Im Gegenteil brauche es nun weitere Fortschritte für alle Arbeitnehmenden.

Medienmitteilung

Artikel teilen


Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.

Folgen sie uns auf