Weniger als 10% der Ausgesteuerten erhalten ÜL

Freitag, 20. Januar 2023 - Iris Koch, Wolfgang Bürgi
Langzeitarbeitslose im Alter von über 60 Jahren sollen Überbrückungsleistungen erhalten. Die Mitte 2021 in Kraft getretene Sozialversicherung erreicht aber weniger Beziehende als erwartet. Das dürfte an zu strengen Anspruchsvoraussetzungen liegen.

Ältere Arbeitslose sind stärker von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen, da die Chancen einer beruflichen Eingliederung reduziert sind. Die Überbrückungsleistungen ermöglichen eine soziale Abfederung zwischen Arbeitslosigkeit und Pensionierung, sollen einen Rückgriff auf die Sozialhilfe vermeiden und die Erhaltung des Vorsorgeschutzes sicherstellen. Diese neue Sozialversicherungsleistung ist schweizweit im Schnellzugstempo entstanden.

Bisher auffallend tiefe Fallzahlen

Die Überbrückungsleistungen sind erst seit Mitte 2021 in Kraft und folglich noch in der Einführungsphase. Die dabei gewonnenen Erfahrungswerte zeigen noch kein vollständiges Bild, jedoch sind die gesamtschweizerisch sehr tiefen Fallzahlen auffallend. Als die Vorlage im Parlament verabschiedet wurde, ging man von jährlich 3400 Bezügerinnen und Bezügern aus. Die effektive Zahl bewegt sich schweizweit massiv unter den Erwartungen.

Da trotz des turbulenten Umfelds in der Schweiz keine wirtschaftliche Krise entstanden ist, ist die Zahl der Arbeitslosen sowie Sozialhilfebeziehenden insgesamt stabil. Durch die zusätzlichen Corona-Taggelder konnte der Schutz der Arbeitslosenversicherung verlängert werden. Jedoch ist die Arbeitslosenquote bei den 60- bis 64-jährigen Personen mit 3.2% im
Vergleich zur Quote von 2% aller Altersklassen (Stand Juni 2022) sehr viel höher. Trotz Fachkräftemangel ist die Bereitschaft in den Unternehmen gering, ältere Arbeitskräfte  einzustellen. Das war auch der Grund für die Einführung dieser neuen Sozialversicherung.

Der Unterschied zwischen der Zahl der Personen, die im betreffenden Alter ihren Anspruch auf Arbeitslosigkeit verlieren und der Zahl der Personen, die Überbrückungsleistungen beziehen, ist auffällig. Nicht einmal 10% der ausgesteuerten Personen ab 60 Jahren kommen in den Genuss von Überbrückungsleistungen.

Gründe für die tiefe Quote

Die niedrigen Fallzahlen sind nicht völlig unerwartet, da aufgrund der politisch gewollten restriktiven Anspruchsvoraussetzungen nur ein geringer Teil der Bevölkerung Zugang zu den neuen Leistungen hat.

Inwieweit sich ausgesteuerte Personen ab 60 Jahren in die Selbständigkeit begeben, sich durch Teilzeitstellen bis zur Pensionierung durchhangeln oder vom Vermögen leben, lässt sich nur ansatzweise klären. Eine Analyse einer vom Bundesamt für Statistik herausgegebenen aktualisierten Studie vom November 2019 über die Situation der Ausgesteuerten bestätigt, dass über die Hälfte der Ausgesteuerten innerhalb eines Jahres wieder eine Anstellung findet.

Arbeitslose mit tiefem Bildungsstand finden temporäre Teilzeitstellen

Die Studie zeigt auch auf, dass gerade bei tiefem Bildungsstand ein überdurchschnittlich hoher Anteil der Erwerbstätigen in flexiblen Arbeitsformen tätig ist. Die in den letzten Jahrzehnten stark gewachsene Nachfrage nach kurzfristig einsetzbarem Personal und Teilzeitstellen hat hierbei die Chancen einer Anstellung für diese Personengruppe erhöht. Diese Anstellungen führen jedoch vor allem im fortgeschrittenen Alter nur noch teilweise zu einer festen Anstellung. Entsprechend wird ein Grossteil der ursprünglich geplanten Zielgruppe für Überbrückungsleistungen bereits vor dem Erreichen des 60. Altersjahrs ausgesteuert. Nicht ohne Grund haben die RAV ihre Beratungen und Programmangebote bereits für über 50-jährige Arbeitslose angepasst.

Höhergebildete müssen auf Erspartes zurückgreifen

Will man weitere Rückschlüsse auf die Quote der Nichtanspruchsberechtigten nehmen, fällt auf, dass Personen mit mittlerem und höherem Abschluss nach der Aussteuerung selten einen Anspruch auf Überbrückungsleistungen begründen. Das Anspruchskriterium der Vermögensschwelle dürfte hierbei den Ausschlag geben.

Interessant ist in diesem Zusammenhang die laufende Forschungsarbeit der KOF-Ökonominnen Dr. Isabel Z. Martínez und Regina Pleninger. Die Studie untersucht den Einfluss von Einkommen und Vermögen über den Lebenszyklus erstmals auf Individualebene und über die Einkommensverteilung. Erste Ergebnisse dieser Arbeit lassen einen Zusammenhang erahnen. Die bei den Überbrückungsleistungen tiefen Vermögensschwellen von 50000 Franken für Alleinstehende und 100000 Franken für Ehepaare werden schon bei jährlichen Einkommen, die knapp über der unteren Vermögensschwelle liegen, erreicht. Durch das Anfallen von Erbschaften in der zweiten Lebenshälfte verbessert sich die Vermögenssituation zusätzlich. Im Gegenzug lassen gebundene Gelder wie das Vorsorgekapital und Wohneigentum die Betroffenen auf den ersten Blick mittelloser erscheinen als sie tatsächlich sind.

Den fehlenden Bekanntheitsgrad der Überbrückungsleistungen erachten wir hingegen nicht als Ursache für die tiefen Fallzahlen, da alle potenziell anspruchsberechtigten Personen im Rahmen der RAV-Beratungsgespräche informiert werden.

Verbesserungspotenzial

Das Eintrittsalter von 60 Jahren erachten wir als zu hoch, da der Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt bereits für arbeitslose Personen ab 50 Jahren erschwert ist. Ebenfalls sind Lösungsansätze zu prüfen, die eine Entkopplung von Alter und Aussteuerung vorsehen.

Die Vermögensschwelle ist unseres Erachtens zu tief angesetzt. Dies insbesondere unter dem Aspekt des eigentlichen Ziels, dass Personen, die ein Leben lang gearbeitet haben, einen Anspruch auf einen würdigen Übergang in die Pensionierung haben sollen. Der untere Mittelstand wird als Zielgruppe faktisch ausgeschlossen. Ob eine Angleichung der Vermögensschwelle an die doppelt so hohen Ansätze bei den Ergänzungsleistungen (EL) politisch eine reelle Chance hat, bleibt abzuwarten. Interessant wird in diesem Zusammenhang die weitere Verfolgung der erwähnten Forschungsarbeit der KOF sein.

Ebenfalls hoch liegt die Messlatte bezüglich der zu erfüllenden Mindestbeitragszeit. Der enge und lange Bezug der Betroffenen zur Schweiz wurden bei der Gesetzesausgestaltung von Bundesrat und Parlament bekräftigt. Angesichts der sehr tiefen Fallzahlen, müsste auch eine Lockerung dieses Kriteriums in Betracht gezogen werden.

Nicht gerechtfertigt sind der aktuelle Verwaltungsaufwand und die daraus resultierenden Verwaltungskosten im Vergleich zu den tatsächlich ausgerichteten Leistungen. Als Beispiel in diesem Zusammenhang ist die Überprüfung des absehbaren Anspruchs auf EL zum Zeitpunkt eines möglichen AHV-Rentenvorbezugs zu nennen. Diese Prüfung ist sozialpolitisch vertretbar und eine klare Anspruchskonkurrenz ist notwendig, jedoch ist der dadurch verursachte Verwaltungsaufwand hoch. Würde es nicht reichen, dass nur bei effektivem AHV-Rentenvorbezug der Anspruch der EL den Überbrückungsleistungen vorgeht?

Zwischenverdienst wird bestraft

Ein Systemfehler bei den Überbrückungsleistungen ist bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auszumachen. Personen, die Arbeitslosenentschädigung beziehen, müssen von Gesetzes wegen im Rahmen der Schadenminderungspflicht eine neue Arbeitsstelle suchen. Dies kann auch eine Teilzeitstelle sein, die als sogenannter Zwischenverdienst abgerechnet werden kann. Wird während der Arbeitslosigkeit eine Beitragszeit von mindestens zwölf Monaten erarbeitet, kann eine neue Rahmenfrist für den Bezug von Arbeitslosentaggeldern eröffnet werden. Das Arbeitslosentaggeld dieser Folgerahmenfrist basiert jedoch auf dem Taggeld in der Höhe des erzielten Zwischenverdienstes und ist somit häufig deutlich geringer als der letzte Lohn vor Eintritt der Arbeitslosigkeit.

Das Problem ist, dass solange keine Aussteuerung vorliegt, Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose ausgeschlossen sind, auch wenn das Arbeitslosentaggeld nicht existenzsichernd ist. So kann es sein, dass für ältere arbeitslose Personen, mit zuvor guten bis sehr guten Einkommen, der Gang in die Sozialhilfe unumgänglich wird, sobald das Sparkapital aufgebraucht ist. Das eigentliche Ziel der Überbrückungsleistungen wird hier verfehlt und das System bestraft ausgerechnet die Engagierten, die sich um einen Zwischenverdienst bemüht haben.

Zwischenbilanz bis Ende 2023

Gemäss den gesetzlichen Vorgaben muss der Bund erst fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluation vornehmen und dem Parlament aufgrund dieser Erkenntnisse Bericht erstatten und allfällige Anpassungen vorschlagen. Auch wenn die tiefe Beziehendenquote die Interpretation von Statistiken erschwert und somit noch keine eindeutige Tendenz bezüglich der Ablehnungsgründe sichtbar ist, erachten wir aufgrund der exorbitant tiefen Fallzahlen eine frühere Überprüfung mit Fokus auf eine Lockerung der Anspruchsvoraussetzungen als zwingend notwendig. Zu hoch ist der Verwaltungsaufwand bei den Durchführungsstellen im Vergleich zum Output.

Aufgrund der im Juni 2022 eingereichten Interpellation von Ständerat Paul Rechsteiner ist der Bundesrat aber bereit, die Situation zu beobachten und schneller zu handeln. Das Bundesamt für Sozialversicherungen wird eine Reflexionsgrundlage schaffen, wobei das Ziel ist, dass bis Ende 2023 eine Zwischenbilanz besteht, um Massnahmen zu definieren.

Entlassung von älteren Arbeitnehmenden vermeiden

Es besteht zwar kein direkter Berührungspunkt zwischen den HR-Verantwortlichen in den Unternehmen und den Durchführungsstellen für die Überbrückungsleistungen, jedoch ist es nach wie vor wichtig, dass sich die HR-Verantwortlichen der Probleme älterer Arbeitslosen und der hohen Hürden für den Bezug von Überbrückungsleistungen bewusst sind. Der Fachkräftemangel hilft den Betroffenen gegenwärtig bei der Stellensuche, und es ist zu erwarten, dass gut ausgebildete Personen in mittelbarer Zukunft auch wieder leichter zu einer Anstellung kommen. Doch kann sich die Situation schnell ändern und die Ausgesteuertenquote von älteren Arbeitslosen wird auch weiterhin überdurchschnittlich hoch bleiben. Entlassungen von älteren Angestellten sollten daher, wenn immer möglich, vermieden werden.

Guter Ansatz, zu strenge Anspruchsvoraussetzungen

Wer jahrzehntelang gearbeitet hat und dann trotz Fachkräftemangel arbeitslos und ausgesteuert wird, hat das Recht auf eine angemessene Lösung vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters.

Wir erachten die Überbrückungsleistungen nach wie vor als wertvolle Ergänzung in der sozialen Sicherheit. Für diejenigen Personen, die in den Genuss solcher Leistungen kommen, wird der Existenzbedarf angemessen gedeckt. Da jedoch viele Personen aufgrund der restriktiven Anspruchsvoraussetzungen nicht zum Kreis der Berechtigten gehören, wird das in der bundesrätlichen Botschaft anvisierte Ziel verfehlt. Zudem werden Anreize für die Aufnahme eines Zwischenverdiensts abgeschwächt, da das jetzige System die Engagierten benachteiligt. Damit die Überbrückungsleistungen nicht zum Rohrkrepierer werden, sind Anpassungen notwendig. Bleibt zu hoffen, dass der Kreis der Berechtigten, den das Parlament dazumal aus Angst vor einem zu grossen Ansturm zu stark einschränkte, geöffnet wird.

Take Aways

  • Die Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose sollen einen Rückgriff auf die Sozialhilfe vermeiden und die Erhaltung des Vorsorgeschutzes sicherstellen.
  • Allerdings ist die Zahl der Beziehenden deutlich tiefer als erwartet. Mitverantwortlich dafür sind strenge Anspruchsvoraussetzungen.
  • Zudem werden engagierte Arbeitslose, die einen Zwischenverdienst erzielen, vom System bestraft.
  • Die Durchführungsstellen wünschen sich von der Politik eine rasche Überprüfung.
  • Unternehmen sind trotz der neuen Sozialversicherung aufgefordert, Entlassungen von älteren Arbeitnehmenden zu vermeiden.

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