ELG-Reform

Die Ergänzungsleistungen (EL) sind ein wichtiger Teil der Existenzsicherung im 3-Säulen-System der Schweiz. Reichen die Alters- und Invalidenrenten aus AHV, IV und beruflicher Vorsorge nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, gleichen die EL den Fehlbetrag aus. Die ausschliesslich durch Steuermittel finanzierten EL richteten im Jahr 2019 Leistungen im Umfang von 5.2 Mrd. Franken aus.

Im Jahr 2019 hat das Parlament die EL-Reform beschlossen, die per 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Gertrud Bollier zeigt detailliert auf, welche Veränderungen erfolgt sind. Einen wichtigen Beitrag leisten die EL auch bei der Pflegefinanzierung. Im Interview mit Daniel Bollinger, Präsident von Curaviva Basellandschaft, ergründen wir die Bedeutung der EL für Heimbewohnerinnen und -bewohner. Schliesslich zeigt Gregor Gubser auf, das Arbeitgebende zwar nicht direkt mit den EL in Kontakt kommen, sie aber eine Verantwortung trifft, die EL-Ausgaben in Grenzen zu halten.


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