Ergänzung oder Ersatz der Lohnfortzahlungspflicht?
Ist ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt an der Arbeit verhindert, besteht für die Arbeitgeberin eine gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht. Diese kann durch eine Krankentaggeldversicherung ergänzt oder ersetzt werden. Klare Regelungen im Arbeitsvertrag schützen Arbeitgebende wie Arbeitnehmende vor unliebsamen Überraschungen.