
Die Möglichkeit des Rentenbezugs bewahren
Zusammen mit der Reform der Ergänzungsleistungen wurde der Art. 47a BVG neu geschaffen. Er ermöglicht gekündigten Arbeitnehmern, in der beruflichen Vorsorge versichert zu bleiben.
Zusammen mit der Reform der Ergänzungsleistungen wurde der Art. 47a BVG neu geschaffen. Er ermöglicht gekündigten Arbeitnehmern, in der beruflichen Vorsorge versichert zu bleiben.
Erst mit der Coronapandemie setzen sich digitale Beratungen und Coachings in der Schweiz breiter durch — entgegen skeptischen Stimmen. Sind diese lediglich Ausdruck einer kulturell bedingten Veränderungshemmung? Wirken Video-Coachings genauso gut wie Präsenzsitzungen? Ein Interview mit Dr. Imke Knafla über ihre Erfahrungen zur Akzeptanz und zur Wirkung digitaler Coaching-Formen.
Der Bundesrat weitet die Unterstützung im Bereich Kurzarbeit aus. Neu sind auch Lernende und Personen mit befristeten Arbeitsverhältnissen anspruchsberechtigt. Ausserdem wird auf die gesetzliche Wartezeit (Karenzzeit) verzichtet.
Personio, Anbieter eines All-in-One-HR-Betriebssystems für kleine und mittelständische Unternehmen, erhält 125 Mio. US-Dollar in einer Series D-Finanzierung. Die Unternehmensbewertung steigt damit auf 1.7 Mrd. Dollar.
Vor fünf Jahren hat die Mobiliar in einer umfassenden Übung die Arbeitsumgebung neu konzipiert. Die Bürowelt der Versicherung kommt nun weitgehend ohne feste Plätze und ohne Papierablagen aus. Der Corona-Effekt war eine Bewährungsprobe.
Die Bundesverwaltung führt in regelmässigen Abständen Personalbefragungen durch. Die Ergebnisse der jüngsten Befragung aus dem Herbst 2020 attestieren eine positive Entwicklung bei hoher Identifikation und Arbeitszufriedenheit.
Neu wird ein Führungstandem die Nachfolge der langjährigen Geschäftsführerin Denise Chervet, die im Frühjahr 2021 pensioniert wird, antreten: Natalia Ferrara wird Co-Geschäftsführerin Mitglieder und Vertragspolitik und Anne-Wienke Palm, Co-Geschäftsführerin Kommunikation und Organisation.
Wechselt eine Arbeitnehmerin die Stelle, gilt es einiges bezüglich Sozialversicherungsdeckung zu beachten. Verantwortungsvolle Arbeitgebende informieren ihre Angestellten sowohl beim Stellenantritt als auch beim Verlassen des Unternehmens über deren Rechte und Pflichten.
Unternehmen schrieben im 4. Quartal 2020 15% weniger Stellen aus als im Vorjahr. Nach dem Corona bedingten Lockdown im März 2020 sanken die Indexwerte ähnlich tief wie vor fünf Jahren in Folge des Frankenschocks. Im Vergleich zu Mitte 2020, zeichnet sich zwischenzeitlich jedoch bereits eine Erholung ab. Der Anstieg beläuft sich auf rund +8%.
Kontaktpersonen schnell warnen und das manuelle Contact-Tracing entlasten: Diese Vorteile zählt die Swiss-Covid-App. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Pandemiebekämpfung, wie Viktor von Wyl, UZH-Professor für Digital and Mobile Health, in einem Beitrag schreibt. Doch das digitale Hilfsmittel birgt auch einige Fallstricke.
Angesichts der neuen Einschränkungen zur Bekämpfung der Coronapandemie rechnet der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) mit einem weiteren Stellenabbau in mehreren Branchen. Besonders betroffen dürften die Gastronomie, die MEM-Industrie sowie Teile des Gross- und Detailhandels sein.
In einer kürzlich erschienenen Studie wurden 2000 Raucherinnen und Raucher zwischen 18 und 79 Jahren befragt, um zu untersuchen, wie sich der Tabakkonsum während des Teil-Lockdowns entwickelt hat. Es zeigt sich: Der tägliche Tabakkonsum hat tendenziell zugenommen.
Die Stadt Zürich bezahlt ihren Angestellten neu die Zeit für das Umkleiden. Damit verbessern sich die Anstellungsbedingungen für alle Mitarbeitenden, die sich für die Ausübung ihres Berufs am Arbeitsort zwingend umziehen müssen.
Arbeiten im Homeoffice bedeutet nach einer Studie der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) für Millionen Menschen weltweit schwierige Arbeitsbedingungen und wenig Schutz.
Der deutsche Diplom-Psychologe Guido F. Gebauer wollte genauer wissen, wie Menschen, die in Bezug auf die Corona-Pandemie Verschwörungstheorien vertreten, charakterisiert sind. Neigen Sie zu Esoterik?
Dann können Sie sich einloggen und haben vollen Zugriff auf sämtliche Inhalte.
Falls nicht, bestellen Sie Ihr Abo und erhalten Sie Zugang zu allen Artikeln auf der Webplattform, aktuelle Informationen via Newsletter sowie jährlich 8 gedruckte Zeitschriften.
Jetzt Angebot sichern
Ab
CHF 25.–
vps.epas | Taubenhausstrasse 38 | Postfach 4242 | CH-6002 Luzern | Tel. +41 41 317 07 07 | info@vps.epas.ch