BVG-Mindestzinssatz steigt im Jahr 2024 auf 1.25%
Der Bundesrat hebt den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge ab Januar 2024 um 0.25 Prozentpunkte auf 1.25% an.
Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in seinem Bericht in Beantwortung eines Postulats und in Erfüllung einer Motion, den er am 20. Juni 2025 verabschiedet hat. Hinsichtlich der Steuerung sowie bezüglich der Herstellung von grösstmöglicher Transparenz bestünden in der heutigen Struktur zwar gewisse Schwachpunkte, diese können aber auch ohne grundlegende Reorganisation verbessert werden.
Mit seinem Bericht beantwortet der Bundesrat ein Postulat (21.3604) und erfüllt zugleich eine Motion (21.4340). Auslöser für die beiden Vorstösse aus den Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Stände- und des Nationalrats war ein Bericht der Eidg. Finanzkontrolle. Diese hatte die Einbettung der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) in die zentrale Bundesverwaltung in Frage gestellt. Aufgrund der beiden Vorstösse hat der Bundesrat die gegenwärtigen Durchführungs- und Aufsichtsfunktionen der ZAS sowie den Bedarf nach einer grundlegenden Reorganisation überprüft.
Der Bericht des Bundesrats kommt zum Ergebnis, dass die vorgeschlagenen Varianten einer Auslagerung der ZAS oder von Teilen davon aus der zentralen Bundesverwaltung keine überwiegenden Vorteile bringen würden. Es bestehe kein eindeutiger Handlungsbedarf. Insbesondere wären angesichts der Veränderungen, die im Bereich der 1. Säule in den nächsten Jahren anstehen, die Risiken einer Reorganisation der Verwaltungseinheit ZAS grösser als die möglichen Vorteile.
Der Bericht attestiert ein gewisses Verbesserungspotenzial bei der Steuerung und der Herstellung grösstmöglicher Transparenz. Festgestellte Unklarheiten könnten aber auch ohne Reorganisation im Rahmen einer nächsten Revision des Alters- und Hinterlassenenversicherungs-Gesetzes geklärt werden.
Die ZAS mit Sitz in Genf ist das zentrale Vollzugsorgan des Bundes im Bereich der Sozialversicherungen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und Erwerbsersatzordnung (EO). Ihre Hauptaufgaben sind die Führung der zentralen Buchhaltung und Register und die Überwachung des Geldverkehrs der Ausgleichskassen. Ihr angegliedert ist ferner die Versicherung der Personen mit Wohnsitz im Ausland sowie die Versicherung des Bundespersonals.
Der Bundesrat hebt den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge ab Januar 2024 um 0.25 Prozentpunkte auf 1.25% an.
Unternehmen schrieben im 4. Quartal 2020 15% weniger Stellen aus als im Vorjahr. Nach dem Corona bedingten Lockdown im März 2020 sanken die Indexwerte ähnlich tief wie vor fünf Jahren in Folge des Frankenschocks. Im Vergleich zu Mitte 2020, zeichnet sich zwischenzeitlich jedoch bereits eine Erholung ab. Der Anstieg beläuft sich auf rund +8%.
vps.epas | Postfach | CH-6002 Luzern | Tel. +41 41 317 07 07 | info@vps.epas.ch