
Kolumne: Die Quittung ist da
Gratis ist das Rundumversorgungspaket nicht – jährliche Prämienerhöhungen sind die Quittung.
Gratis ist das Rundumversorgungspaket nicht – jährliche Prämienerhöhungen sind die Quittung.
Die Ausgleichskasse des Kantons Freiburg zahlte einem geschiedenen Mann nach Erreichen der Volljährigkeit seiner Tochter im Februar 2022 zu Unrecht keine Witwerrente mehr aus. Die Kasse hielt sich bei ihrem Entscheid an eine Weisung des Bundesamts für Sozialversicherungen. Die Mutter der Teenagerin war im Jahr 2021 verstorben.
Hilfsbedürftige AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner mit Anrecht auf Ergänzungsleistungen sollen dank Betreuung vermehrt zuhause wohnen können. Der Nationalrat hiess eine entsprechende Gesetzesanpassung gut. Mit der Vorlage sollen Alters- und Pflegeheime entlastet werden.
Das Bundesgericht hat die Beschwerden der Grünen und der SP Frauen gegen die AHV-Abstimmung von 2022 einstimmig abgewiesen. Die Abstimmung ist somit nicht annulliert. Die Rechtsfolgen wären nicht überschaubar.
Den überhöhten Zahlen für die AHV-Finanzperspektive lag kein Rechenfehler zugrunde. Das ergab eine Administrativuntersuchung. Die düstere Perspektive des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) hatte mutmasslich Einfluss auf Volksabstimmungen.
Das Leistungsversprechen der AHV wurde 2024 deutlich ausgebaut. In den kommenden Jahren muss der Fokus auf der generationengerechten Finanzierung der ungedeckten Rentenversprechen liegen. Optionen gibt es laut einer Stude des UBS-Vorsorgeforums einige – ein höheres Referenzalter, mehr Einnahmen durch höhere Steuern und Beiträge oder strukturelle Anpassungen.
Ob angestellt, selbständig oder nicht erwerbstätig: Der Status wirkt sich auf Sozialversicherungsbeiträge sowie -leistungen aus. Nicht immer besteht Einigkeit.
Die AHV ist eine obligatorische Volksversicherung. Ausfluss daraus ist der breit gefasste Kreis der Personen, die in der AHV versichert sind und allenfalls Beiträge zahlen. In der AHV spricht man hier vom Status, den eine Person innehat.
Es gibt zahlreiche Firmen, in der (Allein-)Aktionäre oder Gesellschafter mitarbeiten und ein entsprechendes Erwerbseinkommen erzielen. Gelten nun diese genannten Personen formell als Arbeitnehmende oder doch als Selbständigerwerbende? Diese Fragen zielen auf die Beitragserhebung, die Versicherungspflicht und die Leistungsansprüche solcher Personen ab.
Die Einordnung einer Erwerbstätigkeit als selbständig oder unselbständig ist nicht trivial und wird auch durch den gesellschaftlichen Wandel nicht einfacher. Doch auch Vorstösse, die einen weiteren Status fordern, versprechen keine einfache Lösung.
Jürg Grossen forderte 2018 mit einer parlamentarischen Initiative, dass der Parteiwille bezüglich der Klassifizierung als selbständigerwerbend stärker berücksichtigt werden soll. Im Juni 2024 hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Penso hat beim Initianten nachgefragt.
48% der Bevölkerung in der Schweiz lehnen den bundesrätlichen Vorschlag zur Sanierung des Bundeshaushalts ab. Insbesondere bei der AHV soll nicht gespart werden und den Wegfall der Steuerprivilegien beim Kapitalbezug befürworten nur wenige.
Im Kanton Basel-Stadt sollen mehr ältere Menschen mit zu tiefer AHV- und IV-Rente Ergänzungsleistungen beziehen. Die Basler Regierung will die Nichtbezugsquote der Ergänzungsleistungen reduzieren, um Armut im Alter entgegenzuwirken.
Alle im Jahr 2025 relevanten Masszahlen und Eckwerte zur beruflichen Vorsorge in einer übersichtlichen Tabelle.
Die vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof geforderte Anpassung der Hinterlassenenrenten verzögert sich. Die zuständige Nationalratskommission will die offenen Fragen im Rahmen der thematisch verwandten Volksinitiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare» diskutieren.
Der Bundesrat will die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen bei den AHV-Hinterlassenenrenten beseitigen und das System an die gesellschaftliche Entwicklung anpassen. Er hat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung des AHVG zur Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Das Parlament kann über die Finanzierung der 13. AHV-Rente entscheiden. Der Bundesrat hat die Botschaft an die Räte verabschiedet. Zur Debatte steht eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und eine Senkung des Bundesbeitrags an die AHV.
Das Schweizer Altersvorsorgesystem landet in einem weltweiten Vergleich von Pensionssystemen erneut im oberen Drittel. Gemäss dem «Global Pension Index 2024» haben weiterhin die Niederlande das beste Vorsorgesystem, gefolgt von Island und Dänemark. Schlusslicht ist Indien.
Finanztransaktionssteuern sind nicht das geeignete Mittel, um die AHV auf finanziell sichere Beine zu stellen. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Bericht ans Parlament. Er bekräftigt mit dieser Aussage seine bisherige Position.
Die AHV/IV Renten werden per 1. Januar 2025 um 2.9% auf maximal 2520 erhöht. Die damit verbundenen Grenzwerte sowie die Beiträge für Nichterwerbstätige und Selbständigerwerbende werden angepasst. Zudem wird der Mindestbetrag für die Familienzulagen angehoben.
Für beinahe jedes Risiko, das das Leben mit sich bringt, gibt es in der Schweiz eine Sozialversicherung. Welche Versicherungen das sind, welchen Zweck sie erfüllen und wie sie finanziert werden: grundlegendes Wissen für schweizerische und ausländische Staatsangehörige, die hier wohnen und arbeiten.
Ausländer, die in der Schweiz gearbeitet und Beiträge geleistet haben, können auch nach ihrer Rückkehr in ihr Heimatland davon profitieren. Welche Leistungsarten unter welchen Voraussetzungen ausgerichtet werden, regeln die von der Schweiz mit Drittländern abgeschlossenen Sozialversicherungsabkommen.
Wer nach Eintritt eines Vorsorgefalls die Schweiz verlässt, bekommt unverändert seine Rente, egal, wie teuer oder günstig sein Leben im Ausland ist. Ist das okay? Und sollen auch an die Rente geknüpfte Leistungen wie Kinderrenten exportiert werden?
Wie das Netzwerk der Schweizer Sozialversicherungen weltweit existenzsichernde Perspektiven eröffnet.
«Ein digitaler Frühlingsputz tut not. Das ist einfach möglich, wenn man es einfach will.»
vps.epas | Postfach | CH-6002 Luzern | Tel. +41 41 317 07 07 | info@vps.epas.ch