
Bundesrat will ZAS nicht reorganisieren
Der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf für eine Reorganisation der Zentralen Ausgleichsstelle der 1. Säule. Die Risiken einer grundlegenden Reorganisation wären grösser als die möglichen Vorteile.
Der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf für eine Reorganisation der Zentralen Ausgleichsstelle der 1. Säule. Die Risiken einer grundlegenden Reorganisation wären grösser als die möglichen Vorteile.
Für die Finanzierung der 13. AHV-Rente sollen die Mehrwertsteuer und auch die Lohnbeiträge erhöht werden. Der Ständerat hat dazu als Erstrat ein Konzept bewilligt und dabei auch schon an eine Abschaffung der AHV-Heiratsstrafe gedacht.
Die Reform AHV 21 trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Neben der finanziellen Stabilisierung der AHV sollte die Reform mehr Flexibilität für die Versicherten bringen. Wie erste Erfahrungen der Ausgleichskassen zeigen, wird der teilweise Vorbezug oder Aufschub der AHV-Rente bis jetzt kaum genutzt.
Der Bundesrat plant die nächste AHV-Reform ohne Erhöhung des Rentenalters. Aber er will darauf hinwirken, dass die Menschen länger erwerbstätig bleiben. Erste Stossrichtungen für eine Reform für die Jahre 2030 bis 2040 liegen vor.
Travail Suisse hat an seiner Delegiertenversammlung seine Unterstützung als Trägerorganisation der Familienzeit-Initiative bekräftigt. Ausserdem fordern die Delegierten die Gutheissung der ausgehandelten innenpolitischen Kompensationsmassnahmen für einen starken Lohnschutz sowie eine sichere und stabile Altersvorsorge.
Die AHV schliesst das Geschäftsjahr 2024 mit einem positiven Umlageergebnis von 2778 Millionen, die IV mit einem negativen Ergebnis von 19 Millionen und die EO mit einem positiven Ergebnis von 196 Millionen. Dank der guten Anlageperformance erzielten alle drei Ausgleichsfonds positive Resultate. Insgesamt führt dies zu positiven Betriebsergebnissen.
Die 13. AHV Rente und eine allfällige Aufhebung der Heiratsstrafe bei der AHV sollen mit einem gemeinsamen Konzept finanziert werden. Die zuständige Kommission des Ständerates will dafür in zwei Schritten die Mehrwertsteuer erhöhen und auch die Lohnbeiträge nach oben anpassen.
Der Bundesrat stärkt die Altersvorsorge für Personen mit tiefen Löhnen. Zudem verbessert er die Lage von Selbstständigen, die ihre Tätigkeit aufgeben. Für Kunst- und Medienschaffende mit kurzen Arbeitseinsätzen und wenig Lohn hebt er die Befreiung von der AHV-Beitragspflicht auf. Die Neuerungen gelten ab dem 1. Januar 2026.
Der Bundesrat lehnt eine Änderung des Selbstständigkeitsstatus im Arbeitsrecht ab. Mit einer Änderung wäre die Rechtssicherheit der Arbeitnehmenden laut der Landesregierung geschwächt. Konkret geht es um Arbeitende in der Plattform-Wirtschaft.
Die Gesellschaft und mit ihr die Arbeitswelt verändern sich. Ob und wie wir die Sozialversicherungen anpassen müssen, hat Penso FDP-Nationalrat und SGK-Mitglied Andri Silberschmidt gefragt.
Die Aussichten für die Bundesfinanzen sind ohne eine Entlastung unsicher. Für die Sozialversicherungen wird eine Verschlechterung des Saldos erwartet wegen höherer Ausgaben für die 13. AHV-Rente.
Der Ständerat ist gegen eine 13. IV-Rente für Bezügerinnen und Bezüger mit Ergänzungsleistungen. Er hat eine Motion der SGK mit dieser Forderung abgelehnt. Das Geschäft ist damit vom Tisch.
Die Ausgleichsfonds von AHV, Invalidenversicherung und Erwerbsersatzordnung sollen nicht zwingend von einer Schweizer Bank administriert werden. Der Nationalrat hat eine entsprechende Motion seiner zuständigen Kommission abgelehnt.
Verheiratete sollen nach dem Willen des Bundesrats weiterhin nicht zwei ganze AHV-Renten erhalten. Er empfiehlt ein Nein zur Mitte-Volksinitiative zur Abschaffung der AHV-Heiratsstrafe und will auch keinen Gegenvorschlag dazu. Nun kann das Parlament entscheiden.
Die 13. AHV-Rente kann ab 2026 ausbezahlt werden, und den Pensionierten zugestellt wird sie jeweils im Dezember. Das Parlament hat dafür grünes Licht gegeben. Wie der «Dreizehnte» für Pensionierte finanziert werden soll, ist allerdings noch nicht geregelt.
Keine Verletzung der Sorgfaltspflicht durch Mitarbeitende des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV), keine verspätete Information, kein Rechenfehler. Dies ist das Fazit einer Untersuchung zu den überhöhten Zahlen bei der Berechnung der Finanzperspektiven der AHV.
Die Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO haben 2024 zum zweiten Mal in Folge ein positives Anlageergebnis erzielt. Doch das finanzielle Gleichgewicht von AHV und IV bleibt mittelfristig gefährdet.
Im Rahmen der Umsetzung der auf Stufe Bund beschlossenen Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule müssen im kantonalen Recht Anpassungen vorgenommen werden. Im Wesentlichen soll eine «Sozialversicherungsanstalt Schwyz» mit einer Verwaltungskommission als Aufsicht entstehen. Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat eine entsprechende Gesetzesvorlage.
Gratis ist das Rundumversorgungspaket nicht – jährliche Prämienerhöhungen sind die Quittung.
Die Ausgleichskasse des Kantons Freiburg zahlte einem geschiedenen Mann nach Erreichen der Volljährigkeit seiner Tochter im Februar 2022 zu Unrecht keine Witwerrente mehr aus. Die Kasse hielt sich bei ihrem Entscheid an eine Weisung des Bundesamts für Sozialversicherungen. Die Mutter der Teenagerin war im Jahr 2021 verstorben.
Hilfsbedürftige AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner mit Anrecht auf Ergänzungsleistungen sollen dank Betreuung vermehrt zuhause wohnen können. Der Nationalrat hiess eine entsprechende Gesetzesanpassung gut. Mit der Vorlage sollen Alters- und Pflegeheime entlastet werden.
Das Bundesgericht hat die Beschwerden der Grünen und der SP Frauen gegen die AHV-Abstimmung von 2022 einstimmig abgewiesen. Die Abstimmung ist somit nicht annulliert. Die Rechtsfolgen wären nicht überschaubar.
Den überhöhten Zahlen für die AHV-Finanzperspektive lag kein Rechenfehler zugrunde. Das ergab eine Administrativuntersuchung. Die düstere Perspektive des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) hatte mutmasslich Einfluss auf Volksabstimmungen.
Das Leistungsversprechen der AHV wurde 2024 deutlich ausgebaut. In den kommenden Jahren muss der Fokus auf der generationengerechten Finanzierung der ungedeckten Rentenversprechen liegen. Optionen gibt es laut einer Stude des UBS-Vorsorgeforums einige – ein höheres Referenzalter, mehr Einnahmen durch höhere Steuern und Beiträge oder strukturelle Anpassungen.
Ob angestellt, selbständig oder nicht erwerbstätig: Der Status wirkt sich auf Sozialversicherungsbeiträge sowie -leistungen aus. Nicht immer besteht Einigkeit.
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