Gleichstellung in der Sozialversicherung

Die Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz ist in der Verfassung verankert und gilt somit auch für die Sozialversicherungen. Allerdings werden unterschiedliche Personengruppen (nicht nur Frauen und Männer) ungleich behandelt. Wie Prof. Gabriela Riemer-Kafka zeigt, ist dies nicht überall gerechtfertigt.

Ungerecht scheint auch, dass Frauen häufig tiefere Pensionskassen-Renten haben als Männer. Dr. Svenja Schmidt ordnet die Ursache allerdings nicht dem Geschlecht, sondern der Erwerbsbeteiligung zu.

Einen bedeutenden Schritt der Gleichbehandlung erfuhren gleichgeschlechtliche Paare am 1. Juli. Seither ist die «Ehe für alle» in Kraft. Dass damit auch neue Ungleichheiten geschaffen wurden, zeigt Wolfgang Bürgi.


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