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Der Bundesrat hat eine Änderung der Verordnung zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) beschlossen. Dabei geht es im Wesentlichen um Präzisierungen bestehender Regelungen und gängiger Praxis.
In der Präzisierung wird beispielsweise festgehalten, wie die Anrechnung der Arbeitszeit bei der Hin- und Rückreise im Rahmen von Dienstreisen ins Ausland erfolgt und dass die Arbeitswoche zur Bestimmung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von Montag 00:00 bis Sonntag 24:00 Uhr definiert wird.
Die Änderung befasst sich zudem mit der medizinischen Eignungsuntersuchung bei dauernder Nachtarbeit. Diese kann neu mit der verkehrsmedizinischen Untersuchung gemäss Verkehrszulassungsverordnung zusammengelegt werden. Auch muss das Ergebnis der medizinischen Untersuchung nicht dem SECO zugestellt werden. Die Betriebe müssen jedoch im Fall einer Betriebskontrolle die Untersuchungsergebnisse vorlegen können. (he)
Arbeitszeitgesetz: Präzisierung von Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen