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Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Der Schweizer Arbeitsmarkt unterscheidet bei der Zulassung von ausländischen Arbeitskräften zwischen EU-/EFTA-Staatsangehörigen und Drittstaatsangehörigen. Erstere profitieren von der Personenfreizügigkeit, für Letztere gelten strikte Zulassungsvoraussetzungen. Auch für Geflüchtete gibt es je nach Aufenthaltsstatus unterschiedliche Möglichkeiten des Zugangs zum Arbeitsmarkt.
Von Reto Kormann
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Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer