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Der Bundesrat hat die Ergebnisse der Vernehmlassung zu Anpassungen der Regelung beim berufsmässigen Personentransport mit Personenwagen zur Kenntnis genommen. Die Verordnungsänderungen wurden in der Vernehmlassung aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Arbeitnehmerschutzes im Taxigewerbe mehrheitlich abgelehnt. Der Bundesrat will deshalb auf die vorgeschlagenen Änderungen verzichten.
Drei Motionen verlangten eine Liberalisierung des berufsmässigen Personentransports. Damit sollten die Regeln für das Taxigewerbe und für neue Fahrdienste, die über digitale Plattformen vermittelt werden, angepasst werden.
Für die Umsetzung dieser Motionen (16.3066, 16.3068 und 17.3924) hat der Bundesrat mehrere Anpassungen für Berufsfahrerinnen und -fahrer in einer Vernehmlassung zur Diskussion gestellt: So etwa wurden der Verzicht auf die Bewilligung für den berufsmässigen Personentransport (BPT-Bewilligung) sowie auf zusätzliche medizinische Anforderungen, die Erfassung der Arbeits- und Ruhezeiten mittels App statt mit einem Fahrtschreiber oder die vollständige Aufhebung der entsprechenden Verordnung zu den Arbeits- und Ruhezeiten (ARV 2) zur Stellungnahme vorgelegt.
Die Vorschläge haben sich laut Bundesrat in der Vernehmlassung als nicht mehrheitsfähig erwiesen. Hauptgründe sind Bedenken hinsichtlich Verkehrssicherheit und Arbeitnehmerschutz, die durch die geltenden Regelungen beim berufsmässigen Personentransport besser gewährleistet werden.
Einzig eine App als Alternative zum Fahrtschreiber wurde von einer Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst. Insbesondere die Kantone knüpften ihre Zustimmung jedoch daran, dass die App deutlich höhere Anforderungen erfüllen muss. Werden diese umgesetzt, bietet die App gegenüber einem Fahrtschreiber jedoch keine Vereinfachung mehr.
Der Bundesrat verfolgt deshalb die geplanten Verordnungsanpassungen nicht weiter und beantragt dem Parlament die Abschreibung der drei Motionen.
Bundesrat will Anforderungen für Taxifahrer nicht lockern