Pendelmigrantinnen, die durch Personalverleihbetriebe angestellt und in private Haushalte verliehen werden, sind dem Arbeitsgesetz unterstellt. Dies hatte das Bundesgericht im Dezember 2021 festgehalten. Im Zusammenhang mit dem Postulat 22.3273 von Samira Marti wurde geprüft, ob auch Altersbetreuerinnen, die direkt von Privathaushalten angestellt werden, dem Arbeitsgesetz unterstellt werden sollen.
In einem Bericht kommt der Bundesrat zum Schluss, dass es keine Unterstellung braucht. Die Arbeitnehmerinnen seien genügend geschützt, u.a. durch allgemeine Bestimmungen des OR und den schweizweiten Mindestlohn des NAV Hauswirtschaft. Zudem resultiere auch bei einer weiterhin unterschiedlichen rechtlichen Situation keine Wettbewerbsverzerrung zwischen Haushalten und Personalverleihbetrieben.
Höhere Mindestlöhne für Hausangestellte