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Staatsangestellte im Kanton Schwyz erhalten künftig tiefere Renten. Der Kantonsrat hat ein Stabilisierungspaket für die Pensionskasse des Kantons beschlossen.
Das Kantonsparlament genehmigte eine Teilrevision des Pensionskassengesetzes. Damit soll eine Unterdeckung bei der Pensionskasse des Kantons Schwyz verhindert werden. Wegen der steigenden Lebenserwartung und der tiefen Kapitalrenditen bestehe dringender Handlungsbedarf, hiess es in der Kantonsratsdebatte.
Die Regierungsvorlage umfasst eine Senkung des Umwandlungssatzes (im Alter von 65) von heute 6 auf 5%. Ein tieferer Umwandlungssatz bedeutet, dass die Pensionierten kleinere Renten bekommen. Diese Anpassung gilt für Neurenten und soll in kleinen Schritten von Januar 2023 bis Dezember 2027 vollzogen werden. Für die bis Ende 2022 pensionierten Staatsangestellten wird sich nichts ändern.
Die ordentlichen Arbeitgeberbeiträge an die Pensionskasse sollen von derzeit 10 auf 12% steigen. Auch Arbeitnehmende müssen künftig mehr Geld in die Pensionskasse einzahlen. Deren Beiträge werden um 0.5% erhöht - bei den Arbeitnehmenden, die älter als 45 sind, um 0.75%. (sda)
Schwyz: Tiefere Renten für Kantonsangestellte