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Sozialhilfe beziehende Schweizer Familien erhalten von den Kantonen mehr Geld beispielsweise für Ausstellungsbesuche oder Ausflüge mit Kindern. Das hat die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) beschlossen.
Die sogenannten Skos-Richtlinien werden so verändert, dass künftig für Familien ein Zuschlag von 50 Franken monatlich für jedes Kind resultiert. Dies bis zu einer Obergrenze von 200 Franken pro Familie, wie die SODK mitteilt. Der Zuschlag soll etwa auch für den Kauf von Büchern dienen. Hinter der Neuerung stehe die Absicht, die Entwicklung von armutsbetroffenen Kindern zu fördern. Diese Entwicklung könne dazu beitragen, dass die Kinder später wirtschaftlich auf eigenen Beinen stünden und sich aus der Armut befreien könnten.
Die SODK erteilte der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) auch den Auftrag zu prüfen, wie situationsbedingte Leistungen (SIL) konkretisiert werden können. Die Konferenz will damit die Unterschiede zwischen den Kantonen etwas reduzieren. SIL können Sozialdienste sprechen, um spezifische Bedürfnisse zu erfüllen. Im Falle von Kindern kann das ein Instrumentalunterricht oder der Beitrag für einen Sportclub sowie die Ausstattung dazu sein. Die beiden Neuerungen werden laut SODK schweizweit schätzungsweise Mehrkosten von rund 50 Mio. Franken verursachen.
Von Sozialhilfe abhängige Familien erhalten mehr Kinderzuschüsse