Familienzeit

Neue Regeln, mehr Flexibilität

Freiwillige Leistungen der Arbeitgeber tragen ebenso zum Familienglück bei wie erweiterte Sozialversicherungsleistungen. Damit sich die Familie möglichst gut mit der Erwerbstätigkeit vereinbaren lässt, hat das Parlament ein neues Gesetz geschaffen. Es regelt sowohl den Vaterschaftsurlaub sowie den bezahlten Urlaub für die Betreuung von Familienmitgliedern und Lebenspartnern. Schliesslich hat das Parlament eine komplett neue Leistung beschlossen: einen Betreuungsurlaub für schwer beeinträchtigte Kinder von maximal 14 Wochen.

Eine Übersicht zum neuen Gesetz finden Sie hier. Im Detail befasst sich Gertrud Bollier in diesem Fokus mit dem Vaterschaftsurlaub sowie Anpassungen bezüglich Mutterschaftsentschädigung. Lucien Baumgaertner beschreibt, wie Arbeitgeber werdende Mütter optimal begleiten können. Im Interview mit Alessandro Mileti werden freiwillige Massnahmen von grosszügigeren Regelungen für Mutter- und Vaterschaftsurlaub vorgestellt und erklärt, wie diese versichert werden können. Schliesslich schreibt Ursula Guggenbühl über weitere Möglichkeiten mit denen Arbeitgeber den Eltern mehr Familienzeit verschaffen können; von der Reduktion des Pensums bis zu unbezahltem Urlaub.

Dem Betreuungsurlaub widmen wir den Fokus in der zweiten Ausgabe des Penso.


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