Zivilstand und Sozialversicherung

«Willst du mich heiraten?» Diese Frage hat in unseren Breitengraden in erster Linie einen romantischen Hintergrund. Ein Paar liebt sich, will die Vertrauensbeziehung auf eine höhere Ebene bringen und bekundet die Absicht zusammenzubleiben – bis dass der Tod uns scheidet. Doch die Eheschliessung – oder das Eintragen der Partnerschaft – ist auch ein Verwaltungsakt, dessen Folgen wohl überlegt sein wollen.

Insbesondere bezüglich der Sozialversicherungen bietet die Ehe einige Vorteile, wie Gertrud Bollier aufzeigt. Dazu gehören in erster Linie Hinterlassenenleistungen in AHV und BVG, die die hinterbliebene Person absichern. Allerdings mit einer Ungleichbehandlung zuungunsten der Männer, wie Nationalrätin Yvonne Feri im Interview klarstellt. Neben den Sozialversicherungsansprüchen gibt es noch weitere finanzielle Aspekte, die einiger Überlegungen bedürfen. Was es im Ehegüterrecht zu beachten gibt, erläutert Anwältin Ursula Guggenbühl. Jürg Studer geht der Frage nach, ob der Zivilstand den Arbeitgeber etwas angeht und wie das HRM den Mitarbeitenden beratend zur Seite stehen kann.


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