Parlament kann über elektronische Gesundheitsakte für alle befinden
Künftig soll die gesamte Schweizer Wohnbevölkerung über ein elektronisches Gesundheitsdossier verfügen. Wie bei der Organspende soll es ein Widerspruchsrecht geben. Die gesetzlichen Neuerungen sollen ab 2030 in Kraft treten - sofern das Parlament zustimmt.