Der Bericht zeigt, dass die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (Ekas) weder Anforderungen an die Qualität der zu erbringenden Leistungen noch Korrekturmassnahmen beim Nichterfüllen der Leistungen festgelegt hat, wie die Eidgenössische Finanzkommission (EFK) mitteilte. Zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten definiert die Ekas mit Durchführungsorganen wie der Suva Leistungsvereinbarungen und -kataloge.
Die Ekas könne nicht sicherstellen, dass dort, wo die grössten Risiken bestehen, genügend Kontrollen durchgeführt werden. Ihre Kontrolltätigkeiten bezüglich der Durchführungsorgane basieren zudem auf einer Risikoanalyse und einem Konzept, die nicht mehr aktuell seien, hiess es weiter. Aus Sicht der EFK müssten die Kontrolltätigkeiten beispielsweise die verfügbaren Daten mehr berücksichtigen und es müssten mehr detaillierte Schwerpunktkontrollen durchgeführt werden.
Mehrere der befragten Beteiligten kritisierten bei den gewählten Governance-Prinzipien die erheblichen Einflussmöglichkeiten der Suva. Ein Vertreter der Suva hat den Vorsitz in der Ekas und vier weitere Mitglieder sitzen in der Kommission, schrieb die EFK. Die verschiedenen Rollen der Suva als Versicherer, Beratungsdienstleister und Durchführungsorgan stellten ebenfalls ein Risiko für Interessenkonflikte dar.
Empfehlungen nicht umgesetzt
Bereits 2015 hatte die EFK die Problematik der Governance der Ekas thematisiert und dazu eine Empfehlung abgegeben. Diese sei allerdings nicht umgesetzt worden. In einer Stellungnahme im EFK-Bericht gab das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) - in welchem die Ekas angesiedelt ist - an, der Überprüfung der Governance nachkommen zu wollen. Auch die Ekas akzeptiert die Empfehlungen des Berichtes.
Im Bereich der Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten sind in der Schweiz neben der Suva auch die kantonalen Arbeitsinspektorate, die Eidgenössische Arbeitsinspektion sowie Fachorganisationen tätig. Die Ekas hat den Auftrag, die Zuständigkeitsbereiche dieser Durchführungsorgane sowie deren Aufgaben zu koordinieren. Diese Organe überprüfen unter anderem, ob Arbeitgeber die vom Unfallversicherungsgesetz vorgeschriebenen Massnahmen treffen. Die untereinander vereinbarten Leistungen bewegen sich jährlich im Bereich von rund 123 Millionen Franken. (sda)