
Keine Arbeitszeitkontrollen und GAV-Pflicht im Luzerner Gesundheitswesen
Im Gesundheitswesen im Kanton Luzern werden keine repetitiven und flächendeckenden Arbeitszeitkontrollen eingeführt. Der Kantonsrat hat es abgelehnt, ein entsprechendes Postulat vollständig zu überweisen. Auch eine GAV-Pflicht lehnte er ab.