Der Nationalrat hat die Motion seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) «Massnahmen gegen Gefälligkeits- und mangelhafte Arztzeugnisse zulasten von Arbeitgebern und Sozialversicherungen» angenommen. Die Motion verlangt, dass der Bundesrat Massnahmen gegen Gefälligkeitszeugnisse, aber auch fahrlässig erstellte, unrichtige oder mangelhafte Arztzeugnisse, ergreift und bei Bedarf dem Parlament die notwendigen Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen unterbreitet.
Qualität und Aussagekraft von Arztzeugnissen verbessern
In der betrieblichen Praxis seien Arbeitgeber häufig mit Arztzeugnissen konfrontiert, deren Qualität, Aussagekraft und Nachvollziehbarkeit stark variieren, schreibt der Arbeitgeberverband. Oft enthielten sie lediglich pauschale Angaben zur vollständigen oder teilweisen Arbeitsunfähigkeit, ohne Bezug zu den konkreten Tätigkeiten im Betrieb. Hinzu komme, dass behandelnde Ärztinnen und Ärzte in vielen Fällen nur begrenzte Kenntnisse über das tatsächliche Arbeitsumfeld hätten. Dies führe dazu, dass die Absenz jeweils zu 100% und für einen längeren Zeitraum bescheinigt werde, obwohl eine kürzere oder lediglich teilweise Krankschreibung zumutbar wäre.
Zudem zeigten sich in der Praxis Fälle, in denen mit einem Arztzeugnis dokumentierte Absenzen nicht immer auf medizinische Ursachen zurückzuführen sind. Auch Konflikte am Arbeitsplatz, organisatorische Spannungen oder Kündigungen könnten eine Rolle spielen.
Diese Ausgangslage erschwere es, die Ursachen anzugehen oder angepasste Einsätze und eine schrittweise Wiedereingliederung zu prüfen. Die Motion setzt hier an und will zudem die Voraussetzungen dafür schaffen, dass nicht die Arbeitsunfähigkeit, sondern die Arbeitsfähigkeit beurteilt werden kann.