Bundesrat will Behinderte besser vor Diskriminierung schützen

Montag, 11. Dezember 2023
Arbeitgebende sollen Online-Dienstleistungen künftig barrierefrei anbieten müssen und Mitarbeitenden mit Behinderungen flexiblere Arbeitszeiten ermöglichen. Zudem sollen die Gebärdensprachen anerkannt werden. Der Bundesrat hat dazu eine Vorlage präsentiert.

Der Bundesrat schickte eine Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes in die Vernehmlassung. Die Vorlage soll Menschen mit Behinderungen im Erwerbsleben und beim Zugang zu Dienstleistungen besser vor Diskriminierungen schützen. Heute sind Menschen mit Behinderungen nur dann umfassend vor Diskriminierungen geschützt, wenn der Staat der Arbeitgeber ist oder Dienstleistungen anbietet. Der Vorentwurf sieht deshalb vor, den Schutz vor direkten und indirekten Diskriminierungen bei privaten Arbeitsverhältnissen und Dienstleistungen auszubauen.

Unternehmen müssen Benachteiligungen verringern

Arbeitgebende und Dienstleistungserbringende sollen dazu verpflichtet werden, zum Abbau von Benachteiligungen angemessene Vorkehrungen vorzunehmen. Diese Vorkehrungen müssen zum einen für das entsprechende Unternehmen zumutbar sein. Zum anderen müssen sie geeignet sein, in einer konkreten Situation eine Benachteiligung zu verringern. Dazu gehört zum Beispiel die Verpflichtung, Online-Dienstleistungen barrierefrei anzubieten oder Mitarbeitenden mit Behinderungen flexiblere Arbeitszeiten zu ermöglichen.

Gebärdensprachen anerkennen

Der Vorentwurf trägt weiter den sprachlich-kulturellen Anliegen der Gehörlosen mit einem eigenen Abschnitt zur Anerkennung und Förderung der Gebärdensprachen Rechnung. Der Bundesrat hat ebenfalls vier Schwerpunktprogramme in den Bereichen Arbeit, Dienstleistungen, Wohnen und Partizipation beschlossen und stellt hierfür zusätzliche Mittel im Umfang von jährlich 500000 Franken zur Verfügung. Die Programme sollen insbesondere die Voraussetzungen für die künftige Umsetzung der Änderungen im Behindertengleichstellungsgesetz verbessern.

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