
Keine Inkonvenienz-Pauschalen bei regulären Sprechstunden
Walk-in-Praxen können für Konsultationen während der von ihnen angebotenen Öffnungszeiten keine Inkonvenienz-Pauschalen abrechnen. Dies hat das Bundesgericht im Fall einer solchen Praxis in Winterthur entschieden. Die Pauschale decke die Unannehmlichkeiten von Ärzten ab, die gezwungen sind, ausserhalb ihrer normalen Arbeitszeit dringend Patienten zu behandeln.