
IV unterschätzt laut Bundesgericht den Betreuungsaufwand für Kinder
Die Invalidenversicherung (IV) ist beim Assistenzbeitrag für Eltern teilweise zu knausrig gewesen. Das verwendete Berechnungstool bilde den Aufwand für Erziehung und Kindererziehung nicht sachgerecht ab, hat das Bundesgericht geurteilt.