AHV und IV finanzieren künftig mehr Hilfsmittel

Montag, 20. November 2023
Ab 2024 finanziert die IV auch einen Kostenbeitrag an Epilepsiewarn- und Autismusbegleithunde. Die AHV leistet künftig jährlich einen Beitrag an orthopädische Schuhe.

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) auf den 1. Januar 2024 drei Motionen im Bereich der Hilfsmittel um. Dazu werden Änderungen an der Verordnungen über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die IV (HVI) und die AHV (HVA) vorgenommen.

IV-Beiträge neu auch für Epilepsiewarnhunde und Autismusbegleithunde

Der Anspruch auf einen Kostenbeitrag für Assistenzhunde wird auf weitere Assistenzhundearten ausgeweitet. Derzeit finanziert die IV einen Beitrag an Mobilitätsassistenzhunde für Erwachsene. Nach umfangreichen Abklärungen mit den Ausbildungsstätten von verschiedenen Assistenzhundearten wird der Anspruch neu auf Epilepsiewarnhunde für Kinder und Erwachsene sowie auf Autismusbegleithunde für Kinder bis neun Jahre erweitert, sofern die individuellen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Ausserdem besteht der Anspruch auf Mobilitätsassistenzhunde neu bereits für Personen ab 16-jährig (derzeit 18-jährig). 

Mehr Flexibilität bei der Finanzierung von Dienstleistungen Dritter

Anstelle eines Hilfsmittels vergütet die IV auch Dienstleistungen Dritter wie zum Beispiel Gebärdensprachedolmetschende für Gehörlose, Transporte zum Arbeitsort für Versicherte mit einer körperlichen Einschränkung oder administrative Unterstützung von blinden Personen bei der Arbeit, sofern die individuellen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Bisher galt für diese Leistungen eine monatliche Limite in der Höhe des Erwerbseinkommens der versicherten Person, maximal jedoch des anderthalbfachen monatlichen Mindestbetrags der AHV-Vollrente. Die Umsetzung der Motion bringt den erwerbstätigen Betroffenen mehr Flexibilität. Die monatliche Limite wird mit der Verordnungsänderung in eine jährliche umgewandelt, sodass sie Monate mit geringem Bedarf (z.B. aufgrund von Ferien) unterjährig kompensieren können.

Häufigerer Beitrag der AHV an orthopädische Schuhe

Auch die AHV finanziert bestimmte Hilfsmittel für Versicherte im AHV-Alter. Bei der Verordnungsänderung geht es darum, wie häufig die AHV einen Kostenbeitrag an orthopädisches Schuhwerk leistet. Bisher können die Versicherten lediglich alle zwei Jahre einen Kostenbeitrag erhalten. Mit der Verordnungsänderung wird der Anspruch nun an jenen der IV angeglichen, es besteht neu ein Anspruch auf einen jährlichen Beitrag.

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