
Flexibles Rentenalter
Die Flexibilisierung des Rentenalters ist eine zentrale Massnahme, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Arbeiten im Alter wird wichtiger denn je.
Angewendet werden soll dieser Ansatz in den ersten drei Jahren nach Erteilung einer Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung, wie der Bundesrat mitteilte. Ausserdem sollen die Anreize für Betroffene erhöht werden, eine Ausbildung zu machen. Schon heute kann im Rahmen der Härtefallregelung eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, wer eine Erwerbstätigkeit aufnimmt. Gemäss dem Vorschlag des Bundesrats würde dasselbe in Zukunft für Menschen gelten, die erfolgreich eine Ausbildung machen.
Die Landesregierung möchte zudem die Integrationskriterien im Ausländer- und Integrationsgesetz ergänzen: Neu würde demnach beispielsweise bei der Erteilung einer Niederlassungsbewilligung auch berücksichtigt, inwieweit jemand die Integration seiner Kinder, der Ehefrau oder des Ehemanns fördert.
An der bisherigen Regelung festhalten will der Bundesrat beim Entzug von Niederlassungsbewilligungen. Zu Debatte stand ursprünglich auch, die Hürden dafür zu senken. Ursprung der Vorlage ist ein Postulat der Staatspolitischen Kommission des Ständerats. Schon Mitte Januar 2020 hatte der Bundesrat mehrere Massnahmen beschlossen, für die keine Gesetzesänderung notwendig ist. Dabei ging es vor allem um den Integrationsfluss.
Hintergrund ist der Anstieg der Sozialhilfekosten für Kantone und Gemeinden. Zwischen 2010 und 2019 nahmen die Ausgaben nach Angaben des Bunds um knapp 900 Mio. Franken auf 2.8 Mrd. Franken zu. Die Vernehmlassung dauert bis am 3. März. (sda)
Die Flexibilisierung des Rentenalters ist eine zentrale Massnahme, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Arbeiten im Alter wird wichtiger denn je.
Die 13. AHV-Rente kann ab 2026 ausbezahlt werden, und den Pensionierten zugestellt wird sie jeweils im Dezember. Das Parlament hat dafür grünes Licht gegeben. Wie der «Dreizehnte» für Pensionierte finanziert werden soll, ist allerdings noch nicht geregelt.
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