Ständerat lehnt zwei Volksinitiativen zur AHV ab

Donnerstag, 16. März 2023
Der Ständerat sagt Nein zur Renteninitiative der Jungfreisinnigen und Nein zur Initiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) für einen Rentenzuschlag im Umfang einer 13. AHV-Rente.

Vor der kleinen Kammer hatte sich schon der Nationalrat gegen die Initiative des SGB mit dem Titel «Für ein besseres Leben im Alter» ausgesprochen. Der Rentenzuschlag soll gemäss Initiativtext so ausgestaltet werden, dass dadurch weder Ergänzungsleistungen gekürzt werden noch der Anspruch auf diese Leistungen entfällt. Der Ständerat beschloss die Nein-Empfehlung zum Volksbegehren mit 28 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung. In Stände- und Nationalrat setzten sich damit die Bürgerlichen durch.

Untragbare Mehrkosten

Die Mehrheit in beiden Kammern beurteilte wie der Bundesrat die Mehrkosten des Vorhabens als nicht tragbar. Laut der Landesregierung hätte eine Annahme der Initiative im Jahr 2032 Mehrausgaben von rund 5 Mrd. Franken zur Folge - zusätzlich zum prognostizierten Umlagedefizit von 4.7 Milliarden.

Mit seinem Entscheid folgte der Ständerat der Mehrheit seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK). Diese hatte es in der Vorberatung auch abgelehnt, einen Gegenvorschlag zu der Initiative auszuarbeiten.

Renteninitiative geht noch in Nationalrat

Die Jungfreisinnigen wollen mit ihrer Initiative «für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» die Renten sichern. Konkret soll das Rentenalter in einem ersten Schritt für beide Geschlechter auf 66 Jahre erhöht werden. Danach soll das Rentenalter pro Monat zusätzlicher Lebenserwartung um 0.8 Monate steigen.

Mit 30 zu 11 Stimmen folgte der Rat dem Antrag des Bundesrats und seiner vorberatenden Kommission, die Initiative dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen. Einen Gegenvorschlag brauche es nicht. Das Geschäft geht nun in den Nationalrat. (sda)

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