
Bundesrat sieht keinen Mehrwert in detaillierterer Codierung
Die aktuelle Codierung für Gebrechen erfüllt die Steuerungs- und Aufsichtsziele der Invalidenversicherung (IV). Die bestehenden Gebrechenscodes durch eine differenzierte Klassifikation zu ersetzen, bringt weder für die Versicherten noch für die Steuerung der Versicherung eine Verbesserung.