Wozu ein Obligatorium?

Donnerstag, 20. Januar 2022 - Gregor Gubser
Anders als bei einem Unfall ist der Erwerbsausfall infolge einer Krankheit nicht obligatorisch mit Taggeldern abgesichert. Dennoch ist der Schutz in den Augen von Lukas Müller-Brunner vom Arbeitgeberverband ausreichend. Dringenden Nachholbedarf sieht die Gewerkschafterin Gabriela Medici.
Bis jetzt ist die Krankentaggeldversicherung (KTGV) nicht obligatorisch – im Gegensatz zur Unfallversicherung, die ebenfalls Taggeldleistungen vorsieht. Warum ist das so?

Lukas Müller-Brunner: Weil es kein Obligatorium braucht. Es gibt andere Lösungen wie Gesamtarbeitsverträge (GAV) oder einzelarbeitsvertragliche Lösungen in den Unternehmen, die die heutige gesetzliche Lohnfortzahlung bei Krankheit ergänzen.

Gabriela Medici: In der Verfassung besteht seit 1890, also seit 130 Jahren, eine Grundlage für die obligatorische Kranken- und Unfallversicherung sowie für eine Krankentaggeldversicherung. Ende des 19. Jahrhunderts gab es schon entsprechende Gesetzesvorlagen, die allerdings gescheitert sind. Gründe für das Scheitern sehe ich darin, dass die privaten Versicherer die staatliche Einmischung fürchten.

Sollte die KTG-Versicherung obligatorisch sein?

Medici: Die rechtswissenschaftliche Literatur und Bundesratsberichte zeigen das Problem im heutigen System klar auf. In Branchen mit GAV gibt es eine Lösung. Obwohl es keine genauen Zahlen der Abdeckung durch eine KTGV gibt, gehen Schätzungen davon aus, dass rund die Hälfte der Angestellten keine KTGV-Deckung hat. Weil die KTGV keine obligatorische Sozialversicherung ist, haben diese Arbeitnehmenden einen schmerzhaft geringeren Schutz gegen Erwerbsausfall bei Krankheit. Denn die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht ist äusserst kurz.

Müller-Brunner: Diese Annahme, wonach rund 50% der Arbeitnehmenden über keine KTGV-Abdeckung verfügen, scheint mir massiv zu hoch gegriffen. Wir dürfen auch nicht nur über die Branchen mit GAV reden. Es gibt ganz viele betriebliche Lösungen, mit denen die Arbeitgebenden für einen Schutz ihrer Angestellten sorgen. Es ist zudem nicht so, dass gar kein Schutz besteht. Grundsätzlich besteht immer die Lohnfortzahlungspflicht nach OR. Es geht letztlich um die Dauer und den Umfang. Heute kann der Arbeitgeber entscheiden, ob er selber für die Lohnzahlung während der Absenz einsteht oder eine Versicherungslösung wählt. Ein grosser Arbeitgeber mit diversifizierten Risiken kann auch intern eine grosszügige Lösung finanzieren.

Ich sehe, Herr Müller-Brunner, Sie sind kein Freund eines Obligatoriums. Könnten Sie sich dennoch Gründe vorstellen, warum ein solches sinnvoll sein könnte?

Müller-Brunner: Eine obligatorische KTGV würde für mich dann relevant, wenn der Nachweis erbracht würde, dass die heutige Situation für die Arbeitgebenden und die Arbeitnehmenden ein echtes Problem ist. Was wäre zum Beispiel, wenn die Versicherer keine KTGV mehr anbieten würden, sich also strukturell etwas verändert? Corona könnte die Situation verschärft haben: Mir sind erste Fälle begegnet, in denen der Versicherer dem Arbeitgeber den KTGV-Vertrag gekündigt hat und dieser nun Mühe hat, einen neuen Anschluss zu finden.
Medici: Dass das Erwerbsausfallrisiko abgedeckt ist, ist Ihnen also grundsätzlich wichtig?
Müller-Brunner: Dafür haben wir die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht. Wir mögen mit dem bestehenden System in gewissen Branchen oder Kreisen eine Hürde bei der Umsetzung haben. Ich verstehe aber, dass die Arbeitnehmenden, die lange Zeit krank sind, das Risiko nicht komplett selbst tragen sollen.

Im aktuellen System gibt es ja die Möglichkeit, dass das Unternehmen eine kollektive KTGV für sei-
ne Angestellten abschliesst. Reicht das nicht?

Medici: Weil es kein Obligatorium gibt, ist es an jedem einzelnen Arbeitgeber, zu entscheiden, ob er für seine Angestellten dieses Risiko decken will. Somit wird das individuell an jedes Arbeitsverhältnis gekoppelt. Ist das sinnvoll?
Müller-Brunner: Ja, wobei es in der Praxis nicht individuell pro einzelnen Arbeitnehmenden entschieden wird. Die Unternehmen entscheiden sich im Regelfall für die ganze Belegschaft oder Teile davon, ob und welche Versicherungslösung sie wählen. Es ist immer Teil eines Pakets. Man kann diese Frage auch im BVG stellen. Man könnte das BVG-Minimum mit der Lohnfortzahlungspflicht gemäss OR vergleichen und den überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge mit weitergehenden Leistungen des Arbeitgebers – sei es mit längeren Lohnfortzahlungsfristen oder einer KTGV. Es geht dabei nur um die Frage, wie lange der Schutz dauert und wer ihn bezahlt. Der Schutz ist ohnehin befristet. Es geht um die Lücke zwischen der Lohnfortzahlungspflicht und einer allfälligen IV-Rente. Ich sehe nicht, warum die Arbeitgeberseite keinen Spielraum haben soll. Dieser Spielraum muss ja nicht zulasten der Arbeitnehmenden ausgelegt werden; der Arbeitgeber kann auch so ein gutes Paket schnüren. Was in der Praxis übrigens auch gemacht wird.

Zur Person

Gabriela Medici ist stellvertretende Sekretariatsleiterin des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds und verantwortlich für die Dossiers Sozialversicherungen und Altersvorsorge.

Zur Person

Lukas Müller-Brunner ist als Ressortleiter Sozialpolitik und Sozialversicherungen Mitglied der Geschäftsleitung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands.

Können Sie die Argumente nachvollziehen, weshalb es kein Obligatorium braucht, Frau Medici?

Medici: Nein, ich kann die Gründe für den Verzicht auf ein Obligatorium nicht nachvollziehen. Ich sehe aber durchaus Potenzial, innerhalb der bestehenden Strukturen Verbesserungen zu erreichen, ohne ein Obligatorium einzuführen. Gut schweizerisch denkend ist es realistischer, mit den bestehenden Lösungen real existierende Probleme zu lösen. Ich glaube aber weiterhin daran. Im Bericht des Bundesrats zum KTG vom September 2009 (bit.ly/3FyIvPM) werden fast nur Gründe für ein Obligatorium aufgeführt. Dagegen wird höchstens das Kostenargument aufgeführt. Aber selbst die Arbeitgebenden dürften von den Skaleneffekten eines Obligatoriums profitieren, so dass es letztlich für alle billiger wird.

Was sind denn die Probleme des aktuellen Systems?

Medici: Zunächst sind die heute häufigen Gesundheitsvorbehalte problematisch, die für einzelne Angestellte für eine bestimmte Zeit einen verminderten Schutz zur Folge haben. Weiter fehlt eine Gleichbehandlung aller Arbeitnehmenden. Wir sehen heute grosse Prämienunterschiede je nach Geschlecht, Alter oder Branche. Der freiwillige Übertritt in eine Einzelversicherung muss von den Versicherern zwar zwingend angeboten werden, wird aber faktisch durch horrende Prämien verhindert. Deshalb verlieren Arbeitnehmende ihren Schutz, wenn sie krank sind und gerade deshalb die Stelle verlieren. Insgesamt ist insbesondere die Risikoselektion ein Problem, auch für Arbeitgebende. Wer in seinem Bestand hohe Risiken hat, hat es schwer, einen Anschluss zu günstigen Prämien zu finden. Mit einem Obligatorium würde die Jagd auf gute Risiken wegfallen, und die Schnittstelle zu den langfristigen Leistungen würde besser. Das zeigt die Zusammenarbeit der Unfallversicherung mit der IV durch die Früherfassung sehr schön.
Müller-Brunner: Einverstanden, was die Schnittstelle zur IV angeht. Wenn es um die Eingliederung geht, ist eine gute Zusammenarbeit des Taggeldversicherers mit der IV sehr wertvoll. Es braucht dazu allerdings kein Obligatorium. Mit Compasso (compasso.ch) bieten wir genau, was es braucht, um die Unternehmen bei der Eingliederung zu unterstützen. Ein Versicherungsvertrag nimmt dem Unternehmen ein finanzielles Risiko ab, aber das Interesse an der Wiedereingliederung hängt beim Arbeitgebenden nicht davon ab.

Ein aktuelles Problem scheinen also steigende Prämien infolge von Schadenfällen zu sein.

Medici: Ja. Was machen zum Beispiel kleine Arbeitgebende, die in ihrer Belegschaft zwei Schwangerschaften und einen Krebspatienten haben, wenn die Prämien steigen? Als Arbeitgeber ist es doch unbefriedigend, diesem Markt ausgesetzt zu sein.
Müller-Brunner: Das Obligatorium löst dieses Problem nicht. Man ist dann zwar gezwungen, die Versicherung abzuschliessen, es wird deshalb aber nicht günstiger. Die Versicherer arbeiten verständlicherweise ökonomisch und suchen natürlich nach tiefen Risiken oder passen die Prämien entsprechend an. Wo es viele gehäufte Risiken hat – wie ich höre, zum Beispiel in der Gastronomie –, da greifen in der Regel die GAV oder betriebliche Lösungen.

Vielleicht haben Sie beide auch unterschiedliche Vorstellungen, was ein Obligatorium bedeutet respektive umfasst?

Müller-Brunner: Ich verstehe das so: Besteht kein Obligatorium, gilt eine gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht, finanziert alleine durch die Arbeitgeber. Allenfalls greift eine freiwillige Versicherungslösung, dann geht es um ein Taggeld, das finanziert werden muss. Das Obligatorium würde hingegen dem Arbeitgeber die Wahlmöglichkeit nehmen und ihn sowie häufig auch seine Arbeitnehmenden zwingen, die Versicherungslösung zu finanzieren.
Medici: In meinen Augen ist es selbstverständlich, dass ein Obligatorium immer einen Mindestschutz gewährt – im Gegensatz zu Mindestleistungen. Damit die Prämien für alle tragbar wären und alle einen Anschluss finden, müsste es einen Lasten- oder Risikoausgleich unter den Versicherern geben, und die Versicherer müssten verpflichtet sein, jeden Arbeitgebenden anzuschliessen. Allenfalls auch nach dem Vorbild der Unfallversicherung, wo die Suva die risikoreichen Branchen versichert und die anderen Branchen sich bei einem privaten Versicherer anschliessen können.
Müller-Brunner: Ich stelle den Erfolg der Suva nicht infrage. Wichtig ist, dass wir spezifisch auf Probleme reagieren. Forstbetriebe wären ohne Suva nicht zu versichern. Andere Branchen wie Banken und Versicherungen sind problemlos. Krankheitsfälle, die durch die Krankenversicherung getragen werden, können hingegen jeden treffen. Die Unterscheidung nach Berufsarten mit höherem und tieferem Risiko kann nicht wie bei der Suva gemacht werden. Die Risikoselektion, wie Sie sie angesprochen haben, ist ein Effekt des Markts, das nicht durch ein einfaches Obligatorium gelöst werden könnte. Das Problem des Arbeitgebenden bei gehäuftem Schadenverlauf bleibt dasselbe, er findet keinen bezahlbaren Anschluss mehr. Das Einzige, was er tun kann, um solche Veränderungen zu verhindern, ist, das Risiko tief zu halten. Also sich um die Gesundheit seiner Angestellten zu kümmern und sich im Fall einer Erkrankung in der Eingliederung engagieren.

Gehen wir also davon aus, dass das System im Grundsatz gleich bleibt, einfach alle Unternehmen verpflichtet würden, ihre Angestellten zu versichern. Braucht es das Obligatorium wirklich?

Medici: Ja, denn Probleme haben wir vor allem auch bei atypischen Arbeitsverhältnissen mit tiefen Löhnen. Wenn hier ein Obligatorium greifen soll, muss es bezahlbar sein, was letztlich über Skaleneffekte stattfindet. Das Ziel muss letztlich sein, dass der Erwerbsausfall infolge Krankheit flächendeckend sichergestellt ist. Das ist laut Bundesratsbericht heute nicht der Fall.
Müller-Brunner: Keine Frage, bei den atypischen Arbeitsverhältnissen haben wir eine Baustelle, wie auch bei anderen Sozialversicherungen. Das ist auch ein Hinderungsgrund, warum viele Leute nicht so erwerbstätig sind und wir wertvolles Potenzial verlieren. Aber was heisst flächendeckend? Jene, die eine KTGV anstelle der gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht wollen, können eine solche abschliessen.
Medici: Der Arbeitnehmer hat ja keine Wahl, ob sein Arbeitgeber eine Versicherung abschliesst oder nicht.
Müller-Brunner: Doch, bei der Auswahl seiner Stelle. Es ist nicht so, dass Unternehmen auf dem Arbeitsmarkt immer nach Belieben aussuchen können. Das Bild des Arbeitnehmenden, der auf Gedeih und Verderb dem Arbeitgeber ausgeliefert ist, ist angesichts des austrocknenden Arbeitsmarkts in vielen Fällen veraltet. Die Leute sind frei in der Wahl und können nach Lohn und Lohnnebenleistungen wie Ferien, Pensionskasse, Unfallversicherung und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall fragen. Die Arbeitgebenden haben sehr wohl ein Interesse, ein gutes Paket anzubieten.
Medici: Das wäre der Idealfall, der aber natürlich nicht die Regel ist. Mir ist auch völlig klar, dass im Fall eines Obligatoriums unzählige Fragen geklärt werden müssen und es sofort um die Bedingungen geht. Letztlich muss Krankheit aber gleich wie andere Erwerbsausfälle anerkannt und versichert werden, mit entsprechenden Mindestleistungen. Gleich wie dies im europäischen Umland bereits selbstverständlich ist.

Traut sich niemand, dies politisch auf den Weg zu bringen?

Medici: Wir versuchen es immer wieder. Es gibt Vorstösse vom letzten Jahr. Einer verlangte das Prüfen eines Obligatoriums, der andere verlangte kein Obligatorium, sondern eine stärkere sozialversicherungsrechtliche Ausrichtung der bestehenden Ordnung. Leider waren beide nicht mehrheitsfähig. Das könnte sich in den nächsten Jahren ändern, weil viele Arbeitgeber das Problem der Risikoselektion gerade aufgrund der Corona-Pandemie stärker spüren werden.

Eine andere Schwierigkeit ist die Sozialversicherungspflicht der Taggelder: Im Gegensatz zum Beispiel zu jenen der Arbeitslosenversicherung zählen sie nicht zum AHV-Lohn, was die Sache verkompliziert. Könnte man hier eine Änderung anstreben?

Medici: Auch das ist ein reales Problem, das endlich angepasst werden müsste. Wir sind dran, bisher ohne die nötigen Mehrheiten zu finden. Es wäre schön, wenn die Arbeitgebenden hierzu Hand bieten würden.

Denken Sie, dass es jemals ein KTG-Obligatorium geben wird?

Müller-Brunner: Nein, das glaube ich nicht. Ich bin der Meinung, dass wir zudem dringendere Baustellen in den Sozialversicherungen haben. Letztlich ist es auch eine Frage der Ressourcen, die wir da einsetzen können, wo wir die grossen Probleme sehen. Derzeit sind die Prioritäten klar bei der Altersvorsorge.
Medici: Die Altersvorsorge geniesst zurzeit auch bei uns oberste Priorität. Ich würde gerne mehr zum Thema KTGV machen. Ob und wann es ein Obligatorium geben wird, wage ich nicht vorherzusagen. Wir sollten uns bemühen, auch für diese Problematik Lösungen zu finden.

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