Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Donnerstag, 27. November 2025 - Reto Kormann
Der Schweizer Arbeitsmarkt unterscheidet bei der Zulassung von ausländischen Arbeitskräften zwischen EU-/EFTA-Staatsangehörigen und Drittstaatsangehörigen. Erstere profitieren von der Personenfreizügigkeit, für Letztere gelten strikte Zulassungsvoraussetzungen. Auch für Geflüchtete gibt es je nach Aufenthaltsstatus unterschiedliche Möglichkeiten des Zugangs zum Arbeitsmarkt.
Die Schweiz ist eine der stärksten und wettbewerbsfähigsten Volkswirtschaften der Welt. Sie ist ein international anerkannter Standort für Lehre, Forschung und Innovation sowie für Unternehmen aus dem Dienstleistungs- und dem Industriebereich. Die zahlreichen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die auf Nischenstrategien setzen, belohnen die Schweiz regelmässig mit Höchstnoten für Innovationskraft und tragen zur Attraktivität des Wirtschaftsstandorts bei. Die stabilen wirtschaftlichen und ...
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