
Kolumne: Mit Geschick und Balance - Was Reitsport und der Stiftungsrat gemeinsam haben
Das Vertrauen, das die Versicherten in den Stiftungsrat setzen, muss sorgfältig gepflegt werden.
Im Rahmen der wichtigsten GAV, d.h. der GAV mit mindestens 1500 unterstellten Personen, wurde von den Sozialpartnern für das Jahr 2021 eine nominale Effektivlohnerhöhung von durchschnittlich 0.4% vereinbart (2020: 0.9%). Unter Einbezug der Teuerungsprognosen für das Jahr 2021 (+0.5%) dürften die Reallöhne im GAV-Bereich um 0.1% sinken. Von den Effektivlohnanpassungen sind nahezu 589000 Personen betroffen (2020: 632000). Dies geht aus der Erhebung über die gesamtarbeitsvertraglichen Lohnabschlüsse hervor, die vom Bundesamt für Statistik (BFS) durchgeführt wird.
Das Effektivlohnwachstum betrug im Sekundärsektor 0.1% und im Tertiärsektor 0.6%. Der Gesamtdurchschnitt liegt bei 0.4%. 2021 gliederte sich die Erhöhung der GAV-Löhne von insgesamt 0.4% in 0.3% individuelle und 0.1% generelle Erhöhungen. Somit wurden lediglich 21% der für Lohnerhöhungen bestimmten Lohnsumme gleichmässig an die betroffenen Personen verteilt.
Die in den wichtigsten GAV festgelegten Mindestlöhne wurden 2021 um 0.2% angehoben (2020: 0.7%). Die Abschlüsse zu den Mindestlöhnen betreffen etwas mehr als 1565000 Personen. Das Mindestlohnwachstum betrug 0.1% im Sekundärsektor und 0.3% im Tertiärsektor.
Das Vertrauen, das die Versicherten in den Stiftungsrat setzen, muss sorgfältig gepflegt werden.
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