Verein als Arbeitgeber
Besteht ein Arbeitsverhältnis, sind Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Davon sind Vereine nicht ausgenommen.
Angesichts der mangelnden Lohnentwicklung in den letzten Jahren sei dies dringend nötig. In den letzten Jahren hätten die Löhne trotz gutem Wirtschaftsgang stagniert. Im Jahr 2019 habe es nach zwei schlechten Jahren erstmals wieder einen Reallohnanstieg gegeben, und zwar von rund 0.5%, sagt der Chefökonom des SGB, Daniel Lampart. (sda/gg)
Besteht ein Arbeitsverhältnis, sind Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Davon sind Vereine nicht ausgenommen.
Die SP Frauen Schweiz und die Grünen Schweiz legen Beschwerde gegen die Abstimmung von 2022 über die Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre (AHV 21) ein. Bei der denkbar knappen Abstimmung seien die Frauen mit falschen Argumenten um ein Jahr Rente gebracht worden.
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