Mehr meldepflichtige Berufsarten im Jahr 2026

Mittwoch, 03. Dezember 2025
Die Anzahl der Berufsarten, die der Stellenmeldepflicht unterstellt sind, steigt im Vergleich zum Vorjahr erneut an. Meldepflichtig sind neu unter anderem das Reinigungspersonal und die Hilfskräfte in Büros, Hotels und anderen Einrichtungen sowie Köchinnen und Köche.

Die Stellenmeldepflicht wurde im Rahmen der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative eingeführt. Eine Berufsart ist der Stellenmeldepflicht ab einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote von 5% unterstellt. Durch diesen fixen Schwellenwert passt sich die Reichweite der Meldepflicht jährlich der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt an.

Höhere Arbeitslosigkeit führt zu höherer Reichweite der Stellenmeldepflicht

Seit 2023 ist die Arbeitslosenquote von einem rekordtiefen Niveau aus kontinuierlich angestiegen. Dies wirkt sich auf die Reichweite der Stellenmeldepflicht aus, teilt das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) mit. Alle Berufsarten, die im aktuellen Jahr meldepflichtig waren, bleiben dies auch im Jahr 2026. Zudem fallen 2026 auch neue Berufsarten unter die Stellenmeldepflicht wie beispielsweise Köchinnen und Köche oder das Reinigungspersonal. Die Berufsart mit den meisten Erwerbstätigen, die nächstes Jahr der Stellenmeldepflicht untersteht, sind erneut die Hilfsarbeitskräfte im Bau mit 88187 Erwerbstätigen.

Insgesamt werden 10.8% der Erwerbstätigen in meldepflichtigen Berufsarten arbeiten; 2025 waren es noch 6.5%. Im Berechnungszeitraum für die Liste 2026 (Q3 2024 bis Q3 2025) lag die Arbeitslosenquote im Durchschnitt bei 2.7 %. Das sind 0.4 Prozentpunkte mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahrs (2.3 %).

Die aktualisierte Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Die vollständige Liste der meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2026 sowie die Rechte und Pflichten für die Arbeitgebenden und die Rolle der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren sind einsehbar unter: Stellenmeldepflicht ab 2026

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