
Bundesrat weitet Kurzarbeit um weitere sechs Monate aus
Die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung wird von 18 auf 24 Monate erhöht. Das hat der Bundesrat beschlossen. Er kommt damit Forderungen aus dem Parlament und der Wirtschaft nach.
Die Einsparungen kämen den Versicherten in Form von tieferen Prämien zugute, teilte die Suva mit. Insgesamt wurden
67 Verunfallte wieder ins Berufsleben integriert. 35 Betroffene sind in der Baubranche, 32 Personen im Bereich Industrie und Gewerbe tätig.
88% der Betroffenen konnten bei ihrem bisherigen Arbeitgeber bleiben, 12% fanden einen neuen Arbeitgeber. Die Verunfallten verletzten sich vorwiegend an den Knien und Schultern oder erlitten ein Schädel-Hirn-Trauma. Mit dem Reintegrationsprogramm erhalten Betroffene laut Suva eine berufliche Perspektive anstelle einer lebenslangen Rente. Im Fokus stehen Verunfallte, die nicht mehr ihrer ursprünglichen Tätigkeit nachgehen können.
Das Anreizsystem für betriebliche Wiedereingliederung wurde von der Suva 2016 ins Leben gerufen. Seither konnte die Versicherung mit diesem Programm 267 Verunfallte wieder eingliedern und 89 Mio. Franken an Rentenleistungen einsparen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann die Suva Wiedereingliederungskosten bis zu 20000 Franken übernehmen. Bei einer abgeschlossenen, erfolgreichen Wiedereingliederung kann zusätzlich ein Erfolgshonorar von 20000 Franken an das Unternehmen ausbezahlt werden.
Die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung wird von 18 auf 24 Monate erhöht. Das hat der Bundesrat beschlossen. Er kommt damit Forderungen aus dem Parlament und der Wirtschaft nach.
Auf den 1. Januar 2024 tritt der erste Teil der AHV-Reform (AHV 21) in Kraft, was einige Neuerungen auch für andere Sozialversicherungszweige mit sich bringt. Bemerkenswert sind zudem der pauschale Abzug beim hypothetischen Valideneinkommen in der IV sowie die markant gestiegenen Krankenkassenprämien.
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